Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Software-Produkts zur standortübergreifenden Remote-Unterstützung medizinisch-technischer Radiologieassistentinnen und -assistenten (MTRAs) bei der Durchführung bildgebender Verfahren.
Die Lösung soll es ermöglichen, radiologische Untersuchungen wie MRT, CT, SPECT und verwandte Modalitäten durch erfahrenes Fachpersonal ortsunabhängig zu begleiten, zu unterstützen oder teilweise remote zu steuern.Die Leistung wird für insgesamt elf Klinikstandorte benötigt. Diese sind den folgenden Gesellschaften zuzuordnen: UKB GmbH, Klinikum Saar GmbH, Klinikum Vest GmbH, BKB GmbH, Klinikum Westfalen GmbH und RMK GmbH.Orte der Leistungserbringung sind demnach: Bochum, Sulzbach, Lütgendortmund, Püttlingen, Recklinghausen, Marl, Gelsenkirchen, Dortmund, Lünen, Kamen und Würselen
Bezüglich der Vertragslänge wünschen wir uns 3 Jahre mit 2maliger Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Orte der Leistungserbringung sind: Bochum, Sulzbach, Lütgendortmund, Püttlingen, Recklinghausen, Marl, Gelsenkirchen, Dortmund, Lünen, Kamen und Würselen.
§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 Abs. 2 bis 5 Vergabeverordnung (VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10% Gewichtung). Nachzulesen im Informationsmemorandum unter Kapitel 12. Teilnehmerauswahl.
Es sind ingesamt 3 Referenzen anzugeben. Jede Referenz wird mit 30% Gewichtet. Nachzulesen im Informationsmemorandum unter Kapitel 12. Teilnehmerauswahl.