Nachweis von mindestens drei Referenzen entsprechend des Vergabegegenstandes in vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist.
- Zu benennen sind jeweils
o Referenzgeber,
o Ansprechpartner beim Referenzgeber und Telefonnummer / E-Mail-Adresse
o Leistungsumfang,
o Jährliche Referenzumsätze (siehe nachfolgende Mindestanforderungen),
o Jährlicher betreuter Anlagenwert (siehe nachfolgende Mindestanforderungen),
o Referenzlaufzeit (siehe nachfolgende Mindestanforderungen),
o im Referenzauftrag eingesetztes Fachpersonal und dessen Qualifikation.
Die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
o Der jährliche Gesamtumsatz des Bewerbers mit allen angegebenen Referenzen muss insgesamt mindestens EUR 10.000.000,00 (netto) betragen.
o Jährlicher Umsatz in der Bereitstellung und der Bewirtschaftung der Medizintechnik von mindestens EUR 1.000.000,00 (netto) pro Referenzprojekt.
o Jährlicher betreuter Anlagenwert über alle angegebenen Referenzen von ins-gesamt mindestens EUR 20.000.000,00 (netto).
o Laufzeit der Referenz mindestens 24 Monate.
- Referenzen, die anteilig in den Zeitraum drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist hineinlaufen (z. B. im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2023 beendet), können berücksichtigt werden, wenn die genannte Mindestlaufzeit der Referenz erfüllt ist.
- Laufende Referenzen können berücksichtigt werden, wenn die genannte Mindestlaufzeit der Referenz bereits erreicht ist.
Diese Referenzaufträge müssen nach Art und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein; die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein. Maßstab für die Vergleichbarkeit sind die Beschreibung des Auftragsgegenstands unter Ziffer 5.1 der Auftragsbekanntmachung und Ziffer 3.2 dieses Informationsmemorandums.
Die Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und die drei Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Werden mehr als drei Referenzen nachgewiesen, ist dies zu-lässig. Der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden nur die drei am besten bewerteten Referenzen zugrunde gelegt.