Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen zur Ausführung der Baureifmachung des Areals für das geplante Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion in Griesheim sowie der südlich angrenzenden Verkaufsfläche als Gesamtmaßnahme, welche sich auf zwei Kostenstellen der Auftraggeberin aufteilt. Die Ausschreibung umfasst die Entkernung und Schadstoffsanierung sowie den selektiven Gebäuderückbau, die Entsiegelung angrenzender Freiflächen, den Ausbau unterirdischer Versorgungsleitungen, die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Materialien sowie die dazugehörigen Erdarbeiten und die anschließende Herstellung eines Übergabeplanums im Umgriff des Baufeldes des künftigen ETZ. Die vorgenannten Leistungen werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Anlage C 2) genauer spezifiziert. Der Auftrag soll in mehreren Phasen im Leistungszeitraum 14.09.2026 bis 29.10.2027 ausgeführt werden.
Es ist keine Aufteilung des Auftrags in Lose vorgesehen, da eine Aufteilung in Lose nicht vereinbar mit den inhaltlichen Anforderungen an die zu vergebende Leistung ist. Die Bau- und Dienstleistungen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Entsorgungsleistungen sind fachlich, räumlich und logistisch zusammenhängende Leistungen.
Die Erreichung der Zielstellung der Baufeldfreimachung ist nur möglich, wenn die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle sichergestellt ist. Eine Aufteilung in Lose würde der erfolgreichen und fristgerechten Ausführung der Baufeldfreimachung entgegenstehen.
In dem Zuschlagskriterium "Preis" können maximal 180 Punkte erreicht werden. Das günstigste, auskömmliche Angebot erhält die Maximalpunktzahl, alle weiteren Angebote erhalten im Verhältnis (Ermittlung mittels Dreisatz) zum günstigsten Angebot einen Anteil von 180 Punkten.Beispiel: günstigstes Angebot, 0,85 Mio. EUR (netto) = 180 Punkte zweitgünstigstes Angebot, 1,0 Mio. EUR (netto) = 153,00 Punkte. Das Ergebnis wird auf 2 Dezimalstellen gerundet.
Mit dem Angebot ist ein Ablaufplan vorzulegen, der die Umsetzung des Rahmenterminplans sowie der definierten Rückbauphasen detailliert darstellt. Desweiteren ist die fachliche und organisatorische Aufgabenzuordnung im Projektteam entsprechend Qualifikation und Erfahrung der Teammitglieder sowie Vertretungsregelung darzustellenDer Ablaufplan ist ein selbstständig vom Bieter zu erstellendes und einzureichendes Dokument, welcher die Grundlage der inhaltlich-organisatorischen Abwicklung des Vertrages bildet. Der Ablaufplan muss folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen: a) Projektorganisation - fachliche und organisatorische Aufgabenzuordnung im Projektteam entsprechend Qualifikation und Erfahrung der Teammitglieder sowie Vertretungsregelung b) Bauablauf- Organisation des Bauablaufes zur Umsetzung des Rahmenterminplans sowie der definierten Rückbauphasen (räumlich und zeitlich) (insbesondere Einhaltung Terminplan) Aus dem Plan muss schlüssig hervorgehen, wie der vorgesehene Geräte- und Personaleinsatz die Einhaltung der Terminschiene gewährleistet.- Baustellenmanagement - Kapazitätsplanung inkl. Koordination einbezogener Nachunternehmer c) Verfahrensdurchführung - Umsetzungskonzept für die einzelnen Schwerpunktbereiche (Abbruch, Entsiegelung, Bodenabtrag und -umlagerung) - Vorgehensweise diverse Schadstoffsanierungsarbeiten In dem Zuschlagskriterium "Ablaufplant" können maximal 84 Punkte erreicht werden. Die Inhalte des Ablaufplans gelten rechtlich als Zusicherungen des Bieters. Der Ablaufplan muss für die Erreichung der Maximalpunktzahl die zur Bewertung notwendigen Ausführungen in der für die Maximalbewertung je Unterkriterium erforderlichen Qualität enthalten. Die Bewertung erfolgt mittels folgender Unterkriterien: - Projektorganisation (Wichtung: 8 %) - Bauablauf (Wichtung: 10 %) - Verfahrensdurchführung (Wichtung: 10 %)Die Bewertungsmatrix ist in Anlage N beigelegt.
Das Entsorgungskonzept muss für alle Abfallteilströme gemäß Konzeptvorlage je mindestens eine zugelassene Entsorgungsanlage mit ausreichender Annahmekapazität angeben. Die Transportentfernung ist mit anzugeben.Nachweise über die Zulassung und Eigenerklärungen zur Annahme (mit Angaben zur Abfallart und zu den relevanten Abfallmengen / Kapazitäten) sind für die Abfallströme beizufügen. Das Entsorgungskonzept muss ferner die ausdrückliche schriftliche Erklärung beinhalten, ob der Auftragnehmer an den angegebenen Entsorgungsanlagen unmittelbar oder mittelbar gesellschaftsrechtlich beteiligt ist. Sollte dies der Fall sein, hat er zu erläutern, wie er sicherstellt, dass es nicht zu wettbewerbswidrigen Preisen kommt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die Auftraggeberin, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 36 Punkte (0,5 Punkte je Abfallstrom beim Vorliegen aller geforderten Unterlagen).
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Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung fehlender Dokumente vor, verpflichtet dazu ist sie nicht: Das Risiko unvollständiger Angebote liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter.
Der Bieter hat die Zuverlässigkeit durch folgende Erklärungen zu belegen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (siehe Anlage E zum Bewerbungsbogen) - Eigenerklärung zur Eignung- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registerauszuges (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend)
- Nachweis über Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie in Höhe von EUR 1 Mio. für Umweltschäden (alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit Deckungssummen in der jeweils geforderten Höhe abgeschlossen wird). Schäden bezüglich Asbest müssen ebenfalls abgedeckt sein.
Nachweis der Sachkunde gem. der folgenden technischen Regeln:- TRGS 519 (Asbest)- TRGS 521 (KMF)- DGUV 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen)Die Firma muss zudem über eine Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten verfügen. Hinsichtlich Kampfmittel sind die folgenden Nachweise vorzulegen- Erlaubnis nach § 7 SprengG - Befähigung nach § 20 SprengG
Der Bieter belegt die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung hinsichtlich der folgenden Bedingungen: Leistungsbezogene Jahresumsätze gemäß Formblatt 124 im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen: Gesamtleistung: mind. 5.000.000 EUR netto mit folgenden Umsätzen für die Teilleistungen: - Entkernung/Gebäuderückbau: mind. 1.000.000 EUR netto,- Schadstoffsanierung: mind. 1.000.000 EUR netto,- Entsiegelungs-/Erdarbeiten: mind. 1.000.000 EUR netto,- Entsorgungsleistungen: mind. 1.000.000 EUR netto
Der Bieter belegt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der folgenden Bedingungen:Fachliche Eignung:- Mindestens 3 maximal 5 vergleichbare Unternehmensreferenzen des Auftragnehmers der letzten fünf Kalenderjahre gemäß Formblatt 124 für die folgenden, kumulativ vorliegenden Teilleistungen und jeweils mit den entsprechenden Mindestauftragswerten: o Entkernung/Gebäuderückbau: mind.1.000.000 EUR netto, o Schadstoffsanierung: mind. 500.000 EUR netto, o Entsorgungsleistungen: mind. 1.000.000 EUR netto. o Erdarbeiten auf kampfmittelbelasteten Flächen mind. 100.000 EUR netto.Diese Teilleistungen können jeweils einzeln/für sich oder auch zusammen in einer abgeschlossenen Baumaßnahme zur Ausführung gekommen sein. In letzterem Fall sind die Anteile der jeweiligen Teilleistung nachzuweisen.)Bei den Referenzen sind die Größenordnung des Projektes (Baukosten ..., Flächen .... m2 NF) sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers zwingend anzugeben.