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Verfahrensangaben

K 57_Fahrbahnsanierung & Neubau RVA

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.04.2026
05.05.2026 10:00 Uhr
05.05.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Segeberg - Der Landrat
010600000
Hamburger Straße 30
23795
Bad Segeberg
Deutschland
DEF0D
Herr Wendt & Herr Asmussen
tiefbau@segeberg.de
+49 4551-9519714

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 431-9884542
+49 431-9884702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bei der gesamten Baumaßnahme handelt es sich um die grundhafte Sanierung der Kreisstraße 57 und den Neubau der Radverkehrsanlage zwischen den Gemeinden Schmalensee und Stocksee.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Fahrbahn:
rd. 6.050m³ Oberboden lösen & aufbereiten
rd. 8.100t Boden abtragen und verwerten
rd. 21.600m² Asphalt fräsen, verteilen & verdichten
rd. 6.500m³ Frostschutzschicht herstellen
rd. 3.300m³ Schottertragschicht herstellen
rd. 29.100m² Verfestigung herstellen
rd. 27.900m² Asphalttragschicht herstellen
rd. 27.500m² Asphalttragschicht herstellen
Radweg:
rd. 800m Knick entfernen
rd. 600m Knickwall mit Bepflanzung herstellen
rd. 19.500m³ Oberboden lösen & aufbereiten
rd. 10.600t Oberboden entsorgen
rd. 16.300m³ Frostschutzschicht herstellen
rd. 1.750m³ Kiestragschicht herstellen
rd. 1.550m³ Schottertragschicht herstellen
rd. 3.200m Wildschutzzaun erneuern
rd. 8.000m² Asphalttragschicht herstellen
rd. 7.800m² Asphalttragschicht herstellen
Nebenflächen:
rd. 1.000m² Asphaltdeckschicht erneuern
rd. 1.500m² Asphaltdeckschicht & Tragschicht erneuern

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
22.06.2026
17.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schmalenseer Straße
24326
Stocksee
Deutschland
DEF0D

Kreisstraße 57, zwischen den Gemeinden Stocksee und Schmalensee.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Beim Vergabeverfahren wird bewusst keine Gewichtung vorgenommen, sondern eine Rangfolge erstellt. Der Grund hierfür liegt in der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf das hohe Auftragsvolumen. Eine Gewichtung der Kriterien würde zu einer unverhältnismäßigen Komplexität und möglicherweise auch zu einer verzerrten Bewertung führen, die dem Umfang und der Bedeutung des Auftrags nicht gerecht wird. Die Rangfolgenmethode stellt sicher, dass die Vergabe transparent und nachvollziehbar bleibt, ohne durch Gewichtungen verzerrt zu werden.

Zuschlagskriterium

Preis

wirtschaftlichstes Angebot

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y97M9WS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg

Zum Submissionstermin sind keine Bieter zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen gemäß § 6e EU VOB/A.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)".

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Wenn das Leistungsverzeichnis Markierungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungsarbeiten gemäß
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)", bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung
- im Handelsregister unter Angabe des zuständigen Amtsgerichts sowie der Eintragungsnummer,
- in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen,
- bei der Industrie- und Handelskammer,
beziehungsweise Eigenerklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; mit Angaben zu Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf das Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Finanzierung

Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme. (siehe auch besondere Vertragsbindungen Nr. 4 und Nr. 5)

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung