Beschaffung von Mehrkanal-Mess- und Anzeigegeräten sowie PID-Reglern mit digitalen pH-Sensoren zur pH-Regelung einer Algenkultivierung im Rahmen des Interreg-Projekts ALGAE-Boost. Die Beschaffung erfolgt als Los 3 von insgesamt 4 Losen. Die Lose 1 und 2 wurden bereits in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Im Rahmen des Interreg-Projekts ALGAE-Boost werden Ausrüstungsgegenstände für den Aufbau einer skalierbaren Algenproduktionsanlage beschafft. Ziel ist eine ganzjährige, standortunabhängige Algenkultivierung unter künstlicher Beleuchtung.
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Mess- und Prozessüberwachungssystemen einschließlich pH-Sensoren und Verkabelung. Die Systeme sind Bestandteil der technischen Infrastruktur der Anlage und müssen für den kontinuierlichen Betrieb im Forschungs- und Pilotmaßstab geeignet sein.
Edelstahlbehälter (Los 1) sowie Temperiergeräte (Los 2) wurden bereits in separaten Vergabeverfahren beschafft
htw saar - Standort Campus Alt-SaarbrückenGoebenstraße 4066117 SaarbrückenNuts-Code: DEC01
Das Zuschlagskriterium "Angebotspreis" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots eine Gewichtung von 100 %.Für die Bewertung dieses Zuschlagskriteriums wird der angebotene Bruttoauftragswert unter Berücksichtigung von ggf. gewährten Preisnachlässen zu Grunde gelegt. Bei der Bewertung des Preises können maximal 1000 Wertungspunkte erreicht werden.Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die vollen 1000 Wertungspunkte.Alle höher bepreisten Angebote werden zu dem niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und entsprechend der prozentualen Abweichung von der Höchstpunktzahl ausgehend bewertet.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.Die Interessenten sind verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool einzureichen.5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);7. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Art des Kriteriums: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Befähigung zur Berufausübung
a) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV)b) Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegenc) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges
Bezeichnung: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bezeichnung: technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3 Referenzen, betreffend der Erbringung von Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl der letzten drei Kalenderjahre
Bestehen/Abschluss einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftplichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zur vollstänidgen Erfüllung der geforderten Lieferleistung aufrecht zu erhalten bzw. bis zur Verjährung der Mängelansprüche. (Nachweis ist vor Zuschlagserteilung durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung zu erbringen).
Nachweis der Zertifizierung Qualitätsmanagment nach ISO9001
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) in der jeweils gültigen Fassung.