Betriebsärztliche Versorgung Jobcenter Köln (Teilnahmewettbewerb)
VO: Sonstige Vergabeart:   Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Jobcenter Köln
Scheidtweilerstraße 4
50933
Köln
Deutschland
DE400210153
Vergabestelle
Hr. Karthaus
+49 2219429-8202
jobcenter-koeln.vergabestelle@jobcenter-ge.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94M8SJ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94M8SJ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

ACHTUNG: es handelt sich vorliegend um eine Vergabe freiberuflicher Leistungen nach § 50 UVgO. Die vergaberechtlichen Regelungen der UVgO finden keine direkte Anwendung. Bitte Wettbewerbsbedingungen beachten.

Ab dem 01.01.2027 muss für die zugewiesenen etwa 1.150 Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter Köln die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die arbeitssicherheitstechnische Versorgung der BA Beschäftigten wird durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der Bundesagentur für Arbeit sichergestellt.

Im Jobcenter Köln ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.

- Grundbetreuung:
Die Betriebsärztin * der Betriebsarzt übernimmt - zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit - die in Ziffer 2 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgabenfelder der Grundbetreuung.

- Betriebsspezifischer Teil der Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Grippeschutzimpfungen:

Der Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung wird nach Beratung durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Dienststelle festgelegt und ist nicht mit vorgegebenen Einsatzzeiten hinterlegt.

Die Betriebsärztin*der Betriebsarzt hat die Beschäftigten entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, um gesundheitliche Gefährdungen und Risiken rechtzeitig erkennen und beheben zu können. Sie*er hat unabhängig von der vorgeschriebenen Pflicht- und Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nach eigenem Entschluss arbeitsmedizinische Untersuchungen dann durchzuführen, wenn die bzw. der Beschäftigte an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden soll oder beschäftigt ist, der ein gesundheitsgefährdendes Risiko darstellt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung und nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz (G 37) gilt als Angebotsvorsorge (vgl. § 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang Teil 4 Abs. 2 Arb-MedVV). Zum angemessenen Umfang vgl. Arbeitsmedizinische Richtlinie (AMR) 14.1.

Jährlich soll ein Angebot an die BA-Beschäftigten im Jobcenter Köln erfolgen, so dass Grippeschutzimpfungen (empfohlene Grippeschutzimpfung je nach Grippe-Saison - z. B. 4-Fach-Impfschutz) auch über den Arbeitgeber möglich sind. Die Impftermine müssen mindestens an zwei linksrheinischen und zwei rechtsrheinischen Standorten und mindestens an 4 Tagen im Oktober oder November außerhalb der Herbstferien angeboten werden.

- Ärztliche Untersuchung bei begründeter Veranlassung:
Nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (§ 3 Abs. 5) kann diese die*den Beschäftigte*n bei begründetem Anlass verpflichten, durch ärztliche Bescheini-gung nachzuweisen, ob sie*er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist.

Die Beauftragung erfolgt hierfür im Namen des Jobcenter Köln durch den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit, da der*die Geschäftsführer*in Leiter der Dienststelle im personalrechtlichen Sinn ist.
Leistungsgegenstand für den Auftragnehmer sind die sich daraus ergebenden Untersuchungen.
Ebenso Leistungsgegenstand sind Untersuchungen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

geschätzter Umfang der Beauftragung:
(ACHTUNG RAHMENVEREINBARUNG!)

Grundbetreuung gemäß Ziffer I.4.2 1.150 Beschäftigte

betriebsspezifischer Teil der Betreuung
- gemäß Ziffer I.4.3 der Leistungsbeschreibung - ca. 5 Stunden/Jahr
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 gemäß Ziffer I.4.3 - ca. 150 Stück/Jahr
- Grippeschutzimpfung - ca. 120 Stück/ Jahr
- Ärztliche Untersuchung gemäß Ziffer I.4.4 - ca. 57 Einheiten/Jahr

Die genannten Mengenangaben basieren auf einem geschätzten Jahresbedarf. Ein Anspruch auf Abnahme der konkreten Mengen besteht nicht (da Rahmenvereinbarung). Die maximale Abnahmemenge pro Jahr wird auf die o.g. Mengenangaben zzgl. 20% begrenzt.

Haupterfüllungsort

Jobcenter Köln
Scheidtweilerstraße 4
50933
Köln

Die operativen Geschäftsbereiche verteilen sich aktuell räumlich über das gesamte Kölner Stadtgebiet. Ab Mitte 2027 wird das Jobcenter Köln in nur noch zwei Gebäuden in Deutz und Braunsfeld untergebracht sein.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2030

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Als Betriebsärztinnen*Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.

Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärzt*innen als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.

Als Nachweis der Eignung ist die Anlage Profil mit den entsprechenden Nachweisen über die Berechtigung der Führung der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" in Kopie zum jeweiligen Arzt/zur jeweiligen Ärztin einzureichen. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2, hierfür ist die Bescheinigung der Ärztekammer nach § 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2 einzureichen.

Als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist für das Unternehmen/die Person das Formular "5 Eigenerklaerung Ausschlussgruende" einzureichen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Der Personalrat des Jobcenter Köln ist gemäß §§ 70 Abs. 1, 80 Abs. 1 Nr. 16 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) im Rahmen der Mitbestimmung bei der Bestellung von externen Betriebsärzt*innen und auch bei der Inanspruchnahme eines überbetrieblichen Dienstes zu beteiligen. Aufgrund der besonderen Stellung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin kommt es hier u.a. auch darauf an, ob der Personalrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne der betroffenen Mitarbeiter*innen erwarten kann.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Rahmen der Mitwirkung nach §§ 25, 27 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) zu beteiligen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) zu beteiligen.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine persönliche Vorstellung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Betriebsarztes/Betriebsärztin vonnöten. Nur nach Zustimmung der zu beteiligenden Gremien und Organe kann eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes erfolgen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der/die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes benannte Betriebsarzt/Betriebsärztin auch später zur Auftragsausführung eingesetzt wird. Ein Wechsel des Betriebsarztes/der Betriebsärztin im laufenden Verfahren ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Termin für die persönliche Vorstellung des/der vorgesehenen Betriebsarztes/Betriebsärztin ist Mittwoch, der 21.10.2022. Sie erhalten eine Einladung mit einem genauen Zeitfenster bis zum 09.10.2022.
Die Vorstellung wird ca. 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Aus § 9 der Vertragsbedingungen:

(1) Der Auftragnehmer rechnet seine ordnungsgemäß erbrachten Leistungen monatsweise nachträglich prüfbar, getrennt nach umsatzsteuerfreien Leistungen, wie z. B. Untersuchung G 37, Impfungen und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, wie z. B. betriebliches Eingliederungsmanagement, Begehungen, Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen, ab.

(3) Die Rechnung ist zahlbar binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

29.09.2026 12:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichende Unterlagen sind:

- Teilnahmeantrag
- 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Anlage 2 Profil inkl. Nachweisen über die fachliche Eignung
- Anlage 4 Erklärung Räume

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Der Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe und der Absagen bei Nichtzustimmung durch die Gremien ist für den 26.10.2026 geplant. Die Angebotsfrist soll drei Wochen betragen. Der Vertrag soll planmäßig bis Ende der 48. KW geschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass es in einem solchen Wettbewerbsverfahren auch zu Verzögerungen kommen kann.

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