Erbringung von Leistungen für den Brandschutz gemäß dem in Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO formulierten Leistungsbild Brandschutz als Planungsleistung zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung und Bauüberwachung.
Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die nach der LBO Schleswig-Holstein geforderten Nachweise für den Brandschutz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens sowie besondere Leistungen. Der Brandschutznachweis wird durch eine/einen von der Bauaufsicht beauftragte/n Prüfingenieurin oder Prüfingenieuren geprüft.
Grundleistungen:
Die Grundleistungen (LPH 1-5 und LPH 8) gemäß Leistungsbild Brandschutz aus Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO sind vollumfänglich zu erbringen.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten (die genaue Anzahl und die Leistungsinhalte ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 1)).
a) Erstellung und Lieferung von Flucht und Rettungsplänen:
b) Erstellung und Lieferung von Feuerwehrplänen inkl. Begehung, Bestandserfassung sowie der notwendigen Abstimmungen mit der Brandschutzbehörde / Feuerwehr.
c) Erstellen einer Brandschutzordnung Teil A, B und Teil C.
d) Teilnahme an zusätzlichen Vor-Ort-Terminen.
Weitere im Leistungsbild Brandschutz aus Heft Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" (Stand Dezember 2022) der Schriftenreihe des AHO gelistete besondere Leistungen werden gegebenenfalls nach Be-darf auf Stundenlohnbasis abgerufen (siehe Punkt 9.e).