Die ausgeschriebene Leistung für die Verlagerung ZOB nebst öffentlicher Parkplatzanlage ist dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021 zuzuordnen.
Die Zuordnung der Honorarzone erfolgt an Hand der Objektliste der Anlage 13 HOAI 2021 sowie an Hand der Bewertungsmerkmale in §48 Abs. 2 HOAI 2021. Demgemäß unterliegen verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen durchschnittlichen Anforderungen. Die Leistung wird in die Honorarzone III, Basishonorarsatz eingeordnet.
Nach Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 bis 3) beauftragt. Aus förderrechtlichen Gründen erfolgt die Beauftragung in einem Stufenvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht. Bei einer etwaigen schriftlichen Folgebeauftragung gelten die Bedingungen dieses Vertrages über die 1. Stufe.
Weitere Angaben sind der Angebotsauffoderung / Leistungsbeschreibung zu entnehmen.