Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Erneuerung/Sanierung der Spundwand an der Badestelle am Südensee in der Gemeinde Sörup. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen für die Erneuerung/Sanierung der Spundwand an der Badestelle am Südensee.
Gegenstand des Projektes ist die Erneuerung/Sanierung der Spundwand an der Badestelle am Südensee in der Gemeinde Sörup. Das Gesamtprojekt liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Erweiterter Ortskern" am südlichen Ortsrand. Die Spundwand verfügt über eine Länge von ca. 61 m. Der 2017 beschlossene Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Sörup definiert die Flächen der "Badestelle am Südensee" als öffentliche Grünfläche und Wasserfläche mit Badeplatz.
Der Südensee mit seiner Badestelle dient im Sommer als Treffpunkt für Gäste aller Altersklassen. Au-ßerdem wird die Grünfläche als Spielplatz sowie für Außenveranstaltungen genutzt. Die Grünfläche inklusive Spielplatz und Badestelle soll qualifiziert werden. In diesem Zuge soll ebenfalls die Uferzone zum Südensee neu gestaltet beziehungsweise aufgewertet werden. Dazu ist eine Erneuerung/Sanierung der Spundwände erforderlich. Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung, die im September 2024 durchgeführt wurde, hat die Bedarfe und Wünsche der Nutzer der Badestelle abgefragt (Anlage 6).
Die Gemeinde Sörup plant ebenfalls die Qualifizierung der Grünfläche Südensee sowie die Modernisierung, Instandsetzung und Erweiterung des dort gelegenen DLRG-Gebäudes. Diese Planungs- und Ingenieurleistungen wurden bereits ausgeschrieben.
Badeanlage Südensee
Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Gewertet werden vergleichbare Leistungen gemäß Ausschreibung (Erneuerung von Spund-/ Uferwänden oder -mauern). Für die Referenzen ist Formblatt F3 zu nutzen.
Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet.(Anforderungen für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 wertbare Referenz)(Es werden max. 3 Referenzen gewertet, je Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt max. 30 Punkte.)
Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren.
Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.(Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikationen für vergleichbare Leistungen gemäß Ausschreibung; Erneuerung von Spund-/ Uferwänden oder -mauern; und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung)
Bewertet wird das Honorarangebot gemäß Preisblatt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungsinhalte der Leistungsstufen werden im Folgenden benannt:- Leistungsstufe 1: LPH 1-2- Stufenweise: LPH 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der unter den Abschnitten "Eignung zur Berufsausübung", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots muss das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" mit Anlagen F1 bis F5 verwendet werden, welche über die Plattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.