Betriebshaftpflichtversicherung:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN unverzüglich nach Beauftragung eine Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Bereich Versicherungen - unterliegt. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch mittelbare und Drittschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe der wie folgt vereinbarten Deckungssummen umfassen:
für Personenschäden
3.000.000 EUR
für Sach- und Vermögensschäden
3.000.000 EUR
für Umwelt-Haftpflichtschäden
3.000.000 EUR
für Umweltschäden
3.000.000 EUR
Siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Formblatt 214.