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Verfahrensangaben

Kappeln-Stadtbücherei-Technische Ausrüstung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.04.2026
10.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BIG Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Kappeln
DE 322 837 421
Eckernförder Straße 212
24119
Kronshagen
Deutschland
DEF0B
Constantin Krusche
constantin.krusche@big-bau.de
+49 4315468141

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
04319884640
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884640
+49 4319884702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71320000-7
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung für den Umbau, die Modernisierung und Erweiterung einer Stadtbücherei sollen vergeben werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 gem. § 53 Abs. 2 HOAI ist der Umbau, die Modernisierung und Erweiterung einer Stadtbücherei im Rahmen der Städtebauförderung.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 sowie ggf. besondere Leistungen. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55. Der Vertrag wird als Stufenvertrag abgeschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.05.2026
31.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schmiedestraße 13-15
24376
Kappeln
Deutschland
DEF0C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation der Projektleitung

Bewertet wird die Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. für Bewerber aus dem
europäischen Ausland im Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates, aus der die berufliche Qualifikation der Projektleitung erkennbar wird, vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikation
für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung)

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen der Projektleitung

Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden
bewertet.
(Anforderungen für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 bewertbare Referenz)
(Es werden max. 3 Referenzen gewertet, je Referenz können max. 10 Punkte erreicht
werden. Insgesamt max. 30 Punkte.)
(maßgeblich: Leistungsphasen 2-8 gem. § 55 HOAI).
Die Qualität der Referenzen wird anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Vergleichbare Nutzung (Bücherei oder öffentliche Bildungs- oder Kultureinrichtung)
- Umbau, Modernisierung von Bestandsgebäuden
- Bestandserweiterungsbauten

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 50 Punkte.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in den Verfahrensbedingungen benannte Formel.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93M0BU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der unter den Abschnitten "Eignung zur Berufsausübung", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots muss das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular "Eigenerklärung Bietende" inklusive Anlagen verwendet werden, das über die Plattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

BIG Städtebau GmbH
Eckernförder Straße 212
24119 Kronshagen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung:

Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint:

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Klarstellung:

Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint:

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

Aktueller Nachweis über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe (siehe Mindestanforderung); Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird. Alternative für Bewerbendengemeinschaften: Siehe Verfahrensbedingungen

Mindestanforderung für die Eignung: Deckungssummen von 3 Mio. für Personenschäden je geschädigter Person und 3 Mio. für sonstige Schäden je Versicherungsfall

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

Eigenerklärung des/der Bieters*in und im Fall einer Bietendengemeinschaft für jedes Mitglied der Bietendengemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben:

Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz für Planungsleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Bestandsgebäude / Erweiterungsbauwerke im öffentlichen Bildungs- oder Kultursegment), jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des jeweiligen Durchschnitts über die drei Jahre.

Mindestanforderung für die Eignung:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz des/der Bieter*in/der Bietendengemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: 300.000 Euro (netto)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

Eigenerklärung des/der Bieters*in und im Fall einer Bietendengemeinschaft für jedes Mitglied der Bietendengemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben:

Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.

Mindesanforderung: 5 beschäftigte Mitarbeitende pro Jahr

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe)

Mindestanforderung: 1 Projektleitung, 1 stellv. Projektleitung, 1 Projektbearbeitung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

Angaben zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten höchstens neun Jahren (maßgeblicher Stichtag: Leistungsabschluss/-ende) mit folgenden Inhalten:

- Projektbezeichnung des Referenzauftrags
- Projekt-/Planungsinhalt (aussagekräftige Kurzbeschreibung unter Darstellung der Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag)
- Auftraggeber*in (Name, Adresse, Ansprechperson)
- Auftragnehmer*in des Referenzauftrags
- Rolle in der Auftragsausführung (Hauptunternehmer*in, Unterauftragnehmer*in, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft)
- Projektleitung
- Beauftragte Leistungsbilder nach HOAI
- Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI
- Auftragsvolumen
- Ausführungszeitraum des Referenzauftrags unter monatsgenauer Benennung des Leistungsbeginns und des Abschlusses der letzten vom Auftrag erfassten Leistungsphase.

Es sind nicht mehr als drei besonders einschlägige Referenzen einzureichen. Von der Einreichung nicht einschlägiger Referenzen (keine Vergleichbarkeit bzw. Nichterfüllung der Mindestanforderungen) soll abgesehen werden.

Mindestanforderung für die Eignung:
Eine wertbare Referenzen für vergleichbare realisierte Leistungen (Technische Ausrüstung Anlagegruppen 1-6 gem. § 53 Abs, 2 HOAI für Bestandsgebäude / Erweiterungsbauwerke im öffentlichen Bildungs- oder Kultursegment) der letzten neun Jahre (maßgeblicher Stichtag: Leistungsabschluss/-ende)

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF-Format auch einen Datenaustausch im DOCX-Format, im XLSX-Format und im MPP-Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der/die Bieter*in/die Bietendengemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt:
Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den/die Bieter*in/die Bietendengemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des/der Bieters*in/der Bietendengemeinschaft vorgesehen ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung