Das Projekt umfasst ist die Umgestaltung des Drosteiparks und der Straße am Drosteipark in Pinneberg (2 Lose). Für die Umgestaltung wurden die übergeordneten Themen Funktionalität, Klimaanpassung und Denkmalschutz als inhaltliche Schwerpunkte festgelegt. Das übergeordnete Ziel ist es, den Park zu einem attraktiven Aufenthaltsort für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen umzugestalten. Eine besondere Bedeutung kommt dabei insbesondere dem Spielplatzbereich zu. Im Ergebnis soll eine integrierte, naturnahe, klimawandelangepasste, biodiverse und multifunktionale Gestaltung für den Drosteipark entstehen. Da der Drosteipark als Kulturdenkmal eingestuft ist, sind für das Gesamtkonzept und die daraus resultierenden Teilprojekte Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Los 1: Freianlagen gem. § 39 und Anlage 11 HOAI 2021. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Neugestaltung des Drosteiparks in Pinneberg. Die zu vergebenen Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Los 2: Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13 HOAI 2021.Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Neugestaltung der Straße am Drosteiparks in Pinneberg. Die zu vergebenen Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer.
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter den Abschnitten "Eignung zur Berufsausübung", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags muss das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden, das über die Plattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die Vergabestelle kann im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachfordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Hierfür wird eine Frist gesetzt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV. Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind.Mindestanforderung: 200.000 Euro
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.Mindestanforderung: 2 Mitarbeitende
Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing. Freianlagenplanung/Verkehrsanlagenplanung) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).Mindestanforderung: 1 Mitarbeiter*in
Referenzen des Unternehmens für realisierte vergleichbare Leistungen entsprechend gem. Ausschreibung. Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten drei Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.Mindestanforderung: 1 wertbare Referenz