Gegenstand des Projektes ist die Planung der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 27 "Wohnbebauung östlich und westlich der Angelner Straße" der Gemeinde Sörup. Die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sollen in zwei Losen vergeben werden.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 27 in Sörup. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen für die Erschließung.
Los 1: Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen nach §§ 47 HOAILos 2: Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke nach §§ 43 HOAI
Die Beauftragung beider Lose erfolgt stufenweise. Die Leistungsinhalte der Leis-tungsstufen werden im Folgenden benannt:
- Leistungsstufe 1: LPH 1-4- Stufenweise: LPH 5, 6, 7, 8, 9
Der Wertung im Zuschlagskriterium 1 (Preis) wird der in beiden Preisblättern eingetragene Gesamtangebotspreis (brutto) als Summe zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
50 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis (brutto).0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotspreises (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotspreise (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung nachfolgender Formel:
P=50-((X/N-1)× 50)
Dabei istP die zu ermittelnde Punktzahl pro BieterN das niedrigste Gesamtangebotspreis (brutto)X das zu wertende Gesamtangebotspreis (brutto)
Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen.Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet.(Anforderungen für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 wertbare Referenz)(Es werden max. 3 Referenzen je Los gewertet, je Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt max. 30 Punkte.)
Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz je Los (bei Erbringung von Leistungen nach §§ 43 und 47 HOAI innerhalb einer Referenz wird diese Referenz für beide Lose gewertet) für vergleichbare realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 4 gem. §§ 43, 47 HOAI).
Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren.
Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.
Mindestanforderung: Projektleitung mit Qualifikationen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der unter den Abschnitten "Eignung zur Berufsausübung", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots muss das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular "Eigenerklärung zur Eignung" verwendet werden, das über die Plattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
BIG Städtebau GmbHBüro KielEckernförder Straße 21224119 Kronshagen
Mit der zuvor stehenden Angabe "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:
- Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
- Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Eigenerklärung des Bieters und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
Mindestanforderung: Im Mittel der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sind fünf Mitarbeitende insgesamt (einschl. Führungskräfte) erforderlich.
Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF-Format auch einen Datenaustausch im DOCX-Format, im XLSX-Format und im MPPFormat (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bieters/der Bietergemeinschaft vorgesehen ist.
Eigenerklärung des Bieters und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
Bei einem Angebot für Los 1 muss der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz für Verkehrsanlagen über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. EUR 200.000 betragen. Bei einem Angebot für Los 2 muss der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz für Ingenieurbauwerke über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. EUR 200.000 betragen. Bei einem Angebot für mehrere Lose gilt der für die betreffenden Lose geforderte Mindestumsatz kumulativ.
Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen gemäß der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe von EUR drei Mio. für Personenschäden und EUR drei Mio. für sonstige Schäden.
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über die in der o. g. Deckungssummen vorzulegen.
Wenn nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, kann erklärt und im Auftragsfall nachgewiesen werden, dass der Versicherungsschutz dieses Bewerbergemeinschaftsmitglieds auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft wegen Schadensverursachung durch andere Partner der Bewerber- oder Bietergemeinschaft umfasst. Entsprechendes gilt, wenn mehrere, aber nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Eine entsprechende Erklärung ist in diesem Fall zusätzlich dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Nachweis der fachlichen Eignung des Bieters gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV - Referenzen für vergleichbare Leistungen, die das Unternehmen erbracht hat.
Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz je Los für vergleichbare realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 4 gem. § 47 HOAI für Los 1 und Abschluss der Leistungen der LPH 4 gem. § 43 HOAI).