Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Referenzliste über vergleichbare Leistungen
Anzahl: Einreichung von mindestens fünf Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Aufträge in den letzten drei Jahren.
Vergleichbarkeit: Als vergleichbar gelten Leistungen im Bereich der Herstellung, des Aufbaus und der Auslieferung von Feuerwehrfahrzeugen die dem desselben Fahrzeugtyp des zu beschaffenden Fahrzeuges gelten.
Erforderliche Angaben je Referenz:
Name und Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers inkl. Ansprechpartner (für Rückfragen).
Art und Umfang der Leistung (Fahrzeugtyp, Fahrgestell, Aufbauart).
Zeitraum der Leistungserbringung (Datum der Abnahme/Übergabe).
Auftragsvolumen (in EUR, netto).
2. Technische Ausstattung und Personal (optional, falls relevant)
Produktionsstätten: Kurze Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der notwendigen technischen Einrichtungen und Kapazitäten (z. B. eigene Endmontage, Lackiererei, Pumpenprüfstand), um die Auslieferungsfristen einzuhalten.
Qualitätsmanagement: Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. DIN EN ISO 9001) oder eine vergleichbare Eigenerklärung zur Qualitätssicherung während der Produktion.
Form der Nachweise und Vereinfachungen
Der Auftraggeber akzeptiert zum Nachweis der Eignung:
Präqualifikationsverzeichnisse: Den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (z. B. AVPQ, HPQR). Die Angabe der Zertifikatsnummer genügt, sofern die entsprechenden Referenzlisten im Verzeichnis aktuell hinterlegt sind.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Die EEE wird als vorläufiger Beleg der Eignung anerkannt.
Eigenerklärung zur Eignung: Bei nationalen Verfahren kann das Formblatt 124 verwendet werden.