Verfahrensangaben

LKW Kühlkoffer

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.09.2026 12:00 Uhr
07.09.2026 12:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Studierendenwerk Dortmund AöR
05913000-227264-42
Vogelpothsweg 85
44227
Dortmund
Deutschland
DEA52
einkauf@stwdo.de
023120649140

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48128
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bzreg-muenster.nrw.de
+49 2514112-165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34130000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von 2 LKW mit Kühlkofferaufbau, Einzelheiten gem. Vergabeunterlagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung von 2 LKW mit Kühlkofferaufbau, Einzelheiten gem. Vergabeunterlagen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes Angebot eine Punktzahl P für den wertungsrelevanten Angebotspreis gemäß Anlage Preisblatt ermittelt wird.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunktzahl (40 Punkte) und ein Angebot mit einem mindestens doppelt so hohen wertungsrelevanten Angebotspreis null Punkte. Zwischen den beiden Positionen erfolgt die Punkteverteilung linear.
Die so ermittelte Punktzahl P kennzeichnet das Wertungsergebnis des Angebots im Hinblick auf das Zuschlagskriterium Leistungspreis.

Gewichtung
0,40

Zuschlagskriterium

Qualität
Motorleistung

Bewertet wird die angebotene Motorleistung der LKW in Kilowatt (kW).
Die Mindestanforderung gemäß Leistungsverzeichnis beträgt 100 kW. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt: Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. 10 Punkte erhält ein Angebot mit einer Motorleistung von 130,00 kW oder mehr. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einer Motorleistung von 100 kW. Für Werte dazwischen werden die Punkte im Wege der linearen Interpolation errechnet.

Gewichtung
0,10

Zuschlagskriterium

Qualität
Nutzlast

Nutzlast
Bewertet wird die angebotene Nutzlast des Fahrzeugs in Kilogramm (kg).
Die Mindestanforderung gemäß Leistungsbeschreibung beträgt 1.800 kg. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Maßgeblich ist die Nutzlast inklusive Koffer, Hebebühne, Transportkühlanlage, vollem Kraftstofftank, vollem AdBlue-Tank sowie vollständiger Fahrzeugausstattung.
Im Übrigen gilt: Es können maximal 30 Punkte erreicht werden. 30 Punkte erhält ein Angebot mit einer Nutzlast von 2.500 kg oder mehr. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einer Nutzlast von 1.900 kg. Für Werte dazwischen werden die Punkte im Wege der linearen Interpolation errechnet.

Gewichtung
0,30

Zuschlagskriterium

Qualität
Gewährleistungszeitraum

Bewertet wird die vom Bieter angebotene Dauer des Gewährleistungszeitraums in Monaten. Es werden ausschließlich ganze Monate berücksichtigt.
Die Mindestanforderung gemäß Leistungsbeschreibung beträgt 12 Monate. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt: Je länger der angebotene Gewährleistungszeitraum, desto besser die Bewertung. Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Staffelung:
ab 18 Monaten Punktwert: 2
ab 24 Monaten Punktwert: 5
ab 30 Monaten Punktwert: 7
ab 36 Monaten Punktwert: 10
Für das Erreichen eines Wertes wird jeweils die dafür vorgesehene Punktzahl vergeben.
Wird ein höherer Schwellenwert erreicht, wird ausschließlich die dafür vorgesehene (höhere) Punktzahl angesetzt; eine Kumulation von Punkten findet nicht statt.
Die höchste Punktzahl wird für Angebote mit einem Gewährleistungszeitraum von mindestens 36 Monaten vergeben.

Gewichtung
0,10

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit

Bewertet wird die vom Bieter angebotene Lieferfrist für die LKW in Monaten. Es werden ausschließlich ganze Monate berücksichtigt.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Lieferung des fahrbereiten LKW.
Die Mindestanforderung gemäß Leistungsverzeichnis beträgt 8 Monate. Angebote, die eine längere Lieferfrist enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt: Je kürzer die angebotene Lieferfrist, desto besser die Bewertung.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Staffelung:
bis 8 Monate Punktwert: 0
bis 7 Monate Punktwert: 5
bis 6 Monate Punktwert: 7
bis 5 Monate Punktwert: 10
Maßgeblich ist ausschließlich die für den erreichten Wert vorgesehene Punktzahl. Eine Kumulation von Punkten findet nicht statt.
Die höchste Punktzahl wird für Angebote mit einer Lieferfrist von höchstens 5 Monaten vergeben.

Gewichtung
0,10
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8QMGQP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin,
dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer
unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird die gesetzlichen Bestimmungen des §56 VgV bei der Nachforderung einhalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren nachzuweisen.Mindestanforderungen:
Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
Das Ende der Leistungserbringung des Referenzauftrags darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen; und
Der Gesamtauftragswert muss mindestens EUR 150.000,00 betragen haben; und
Der Referenzauftrag muss die Lieferung von Nutzfahrzeugen zum Inhalt haben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung