Verfahrensangaben

Neubau Klinikzentrum Westerstede, Verblendmauerwerk

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.07.2026
04.08.2026 09:00 Uhr
04.08.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ammerland - Eigenbetrieb Immobilienbetreuung
03451-0-67
Ammerlandallee 12
26655
Westerstede
Deutschland
DE946
Vergabe
amm-vergabe@bj-ingenieure.de
+49 448856-1500
+49 448856-1539

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45262521-9
45262500-6
45443000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der zukunftsorientierten und nachhaltigen Quartiersentwicklung entsteht auf 11.200 qm in unmittelbarer Nähe zum Klinikzentrum Westerstede entlang der "Lange Straße" der Neubau des "Gesundheitsquartiers Ammerland".

Das übergeordnete Projektziel ist die Transformation zum "Green Hospital". Der Neubau soll als technologisches und ökologisches Vorzeigeobjekt Maßstäbe in den Bereichen Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft setzen. Für das Gebäude wird eine ambitionierte Energie- bzw. Maximaleffizienz-Strategie verfolgt, um einen maximalen Grad an energetischer Eigenversorgung vor Ort zu realisieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Gewerk "Verblendmauerwerk". Es wird im Weiteren auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
70
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lange Straße 38
26655
Westerstede
Deutschland
DE946

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme, die wie folgt ermittelt wird:
- Wertungssumme Hauptangebot:
Angebotspreis (unter Berücksichtigung angebotener Nachlässe) x 91 % = Wertungssumme

- Wertungssumme Nebenangebot "neu hergestellte Vollziegel im Normalformat":
Angebotspreis (unter Berücksichtigung angebotener Nachlässe) x 100 % = Wertungssumme

Hinweis: Bei Preisgleichheit in den Angeboten des preisgünstigsten Bieters darf der Auftraggeber das zu beauftragende Angebot verbindlich festlegen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ergänzende Anlagen zur Leistungsbeschreibung (Pläne, Konzepte u. Ä.) werden aufgrund ihres Umfangs nicht unmittelbar über die Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Der Zugang zu diesen Anlagen erfolgt über einen externen Link (SharePoint), der den Bietern als gesondertes Dokument innerhalb der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Der Zugriff auf die Anlagen ist für alle Bieter uneingeschränkt, vollständig, direkt und unentgeltlich möglich; eine gesonderte Registrierung beim externen Anbieter ist nicht erforderlich.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die ausgeschriebene Leistung wird als Hauptangebot unter dem Einsatz von wiederverwendeten Ziegeln (Re-Use-Ziegeln) abgefragt. Der Bieter erhält die Möglichkeit die gleiche Leistung unter Einsatz von neu produzierten Ziegeln in einem Nebenangebot anzubieten. Die technischen Mindestanforderungen an die Ziegel sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Um den besonderen Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft und dem Schutz von Ressourcen Rechnung zu tragen, wird die Leistung unter Verwendung der Re-Use-Ziegel mit einer prozentualen Abminderung des Angebotspreises inkl. ausgewiesener Nachlässe unter dem Zuschlagskriterium Preis gewertet. Die prozentuale Preisminderung gilt allein als Wertungskriterium, der tatsächliche Angebotspreis bleibt davon unberührt. Für die preisliche Wertung des Nebenangebotes wird der tatsächliche Netto-Angebotspreis (inklusive aller ausgewiesenen Nachlässe) ohne Abminderung als Wertungspreis herangezogen. Die entsprechenden Dokumente zur Angebotslegung und Wertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8NMZVG

Einlegung von Rechtsbehelfen

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen in den Eignungskriterien.

2) Soweit Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen
gefordert werden, sind sie - soweit sie nicht in deutscher Sprache verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

3) Ausländische Bieter haben vergleichbare Erklärungen/Nachweise für alle geforderten Erklärungen zu erbringen.

4) Wegen der geforderten Angaben (Nachweise, Erklärungen) wird auf § 6b EU VOB/A Bezug genommen. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Nachweis gem. § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A Eigenerklärungen, wenn diese auf dem Formblatt 124 ("Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen") abgegeben werden.
Bieter, die wegen § 6b EU Abs. 3 VOB/A keinen Nachweis führen müssen, haben der Vergabestelle
- darüber Auskunft zu erteilen, bei welcher konkreten Datenbank welche Informationen abrufbar sind
oder
- konkrete Angaben dazu machen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen eingereicht worden sind.

5) Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.

6) Zugleich mit dem Angebot hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

7) Falls der Bieter sich nach seinen Eintragungen im Formblatt 235 (oder 233) anderer Unternehmen bedienen will, wird deren Eignung und Zuverlässigkeit ebenfalls geprüft. Insoweit wird auf die Ziffn. 6 und 7 des Formblatts 212 EU ("Teilnahmebedingungen EU") hingewiesen (mit der Korrektur, dass es im Formblatt 212 EU unter Ziff. 7.1 nicht heißen soll "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind ....", sondern "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind ....).

8) Der Bieter hat ein Nachunternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gem. § 6 e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen (§ 6 d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß §16a EU Abs. 1 VOB/A werden alle Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachgefordert. Für fehlende Preisangaben gilt nur § 16a EU Abs. 2 VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB und § 4 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz). Siehe Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) und Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG aus den Vergabeunterlagen.

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Erklärungen zu den gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB gemäß Eigenerklärung zur Eignung (FB 124).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Mindestanforderung: Dieser durchschnittliche Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre übersteigt den Betrag von 2,0 Mio. EUR netto. Die Mindestanforderung gilt nicht für Nachunternehmer.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Erklärungen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Bezeichnung des Bauvorhabens, der Art der ausgeführten Leistung, des Ausführungszeitraumes und seines auf die vergleichbaren Leistungen entfallenden Auftragswertes, sowie der Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers (die weitergehenden Anforderungen an die Beschreibung der Referenzen im Formblatt 124 sind unbeachtlich).

Mindestanforderung: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Hinweis: Vergleichbar sind Referenzen, die inhaltlich mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und hinsichtlich dieser vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens einen Auftragswert von 1,5 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer) haben. Weiterhin vergleichbar sind Referenzobjekte welche mit neuen Ziegeln ausgeführt wurden.

Präqualifizierte Bieter haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Referenzen in vorstehendem Sinne vergleichbar sind.
Wenn nicht enthalten, müssen die Referenzen gesondert benannt werden. Die Mindestanforderung gilt nicht für Nachunternehmer.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Erklärung, ob der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikaton von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikatonsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikaton erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikaton von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikatonsverzeichnis) geführt werden. Siehe auch Formblatt 212-EU Teilnahmebedingungen EU, Punkt 7.1 Eignung im Offenen Verfahren.

Bieter, die wegen § 6b EU Abs. 3 VOB/A keinen Nachweis führen müssen, haben der Vergabestelle
- darüber Auskunft zu erteilen, bei welcher konkreten Datenbank welche Informationen abrufbar sind
oder
- konkrete Angaben dazu machen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen eingereicht worden sind.

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (FB 248). Alle zu verwendeten Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für diese Vergabe gelten vollumfänglich die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).

Bieter haben mit der Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Tariftreue gemäß § 4 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzureichen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf alle eingesetzten Nachunternehmer, deren entsprechende Erklärungen der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen jeweils separat vorzulegen sind.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung