1) Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen in den Eignungskriterien.
2) Soweit Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen
gefordert werden, sind sie - soweit sie nicht in deutscher Sprache verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3) Ausländische Bieter haben vergleichbare Erklärungen/Nachweise für alle geforderten Erklärungen zu erbringen.
4) Wegen der geforderten Angaben (Nachweise, Erklärungen) wird auf § 6b EU VOB/A Bezug genommen. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Nachweis gem. § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A Eigenerklärungen, wenn diese auf dem Formblatt 124 ("Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen") abgegeben werden.
Bieter, die wegen § 6b EU Abs. 3 VOB/A keinen Nachweis führen müssen, haben der Vergabestelle
- darüber Auskunft zu erteilen, bei welcher konkreten Datenbank welche Informationen abrufbar sind
oder
- konkrete Angaben dazu machen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen eingereicht worden sind.
5) Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
6) Zugleich mit dem Angebot hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
7) Falls der Bieter sich nach seinen Eintragungen im Formblatt 235 (oder 233) anderer Unternehmen bedienen will, wird deren Eignung und Zuverlässigkeit ebenfalls geprüft. Insoweit wird auf die Ziffn. 6 und 7 des Formblatts 212 EU ("Teilnahmebedingungen EU") hingewiesen (mit der Korrektur, dass es im Formblatt 212 EU unter Ziff. 7.1 nicht heißen soll "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind ....", sondern "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind ....).
8) Der Bieter hat ein Nachunternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gem. § 6 e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen (§ 6 d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A).