Es wird klargestellt, dass keine Ausschreibungspflicht für die gegenständliche Leistung besteht, es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren, sondern eine reine Angebotsabfrage außerhalb des Anwendungsbereichs des Vergaberechts handelt und die Angebotsabfrage ggf. aus organisatorischen Gründen über die Vergabeplattform erfolgt. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund fehlen der Anwendbarkeit des nationalen Vergaberechts die vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht einschlägig sind.