Die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt für die grundsätzlichen Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Dies zeigt sich insbesondere in der Bewältigung der COVID-19- Pandemie. Hierfür sind unter anderem ein hohes Digitalisierungsniveau und eine gute technische Ausstattung der Krankenhäuser erforderlich. Gerade Investitionen in Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser sind jedoch in den letzten Jahren - zum Teil bedingt durch einen erheblichen Investitionsstau - nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Hier setzt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) einschließlich des Krankenhauszukunftsfonds an. Der Gesetzgeber bezweckt mit der Förderung gezielter Projekte, das Digitalisierungsniveau anzuheben und die technische Ausstattung der Krankenhäuser deutlich zu verbessern. Der Zweck des Krankenhauszukunftsfonds ist dementsprechend die Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäuser betreffend:
- die Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahmen an den jeweiligen Stand der Technik,
- die digitale Infrastruktur zur Förderung der internen, innersektoralen und sektorenübergreifenden Versorgung der Patientinnen und Patienten (z. B. durch die Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie die Einführung oder Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin),
- die Informations- und Cybersicherheit und
- die gezielte Entwicklung und Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen, um die Versorgungsstrukturen sowohl im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abzustimmen.
Ziel ist eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser. Konkret bedeutet das eine stärkere Digitalisierung in den Krankenhäusern und Hochschulkliniken, die Verbesserung der medizinischen Versorgung, der Souveränität und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, die langfristige Sicherstellung der Versorgungsqualität und die Eröffnung neuer Perspektiven für Mitarbeitende.
Nach § 8a Absatz 1a BSI-Gesetz (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) ist die UM Mainz als Betreiberin einer Kritischen Infrastruktur dazu verpflichtet, Angriffserkennungssysteme einzusetzen, die fortwährend Bedrohungen identifiziert und unterbindet, um die kritischen Dienstleistungen zu schützen.
Der Auftragnehmer MUSS folgende Leistungen anbieten: 10.000 Lizenzen für "Vectra NDR - Essential" der Firma Vectra, mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Service Start unmittelbar nach Vertragsschluss.
Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen.