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Verfahrensangaben

Beschaffung von Elektrobussen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.06.2026
18.06.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH
UStID. DE 209 688 192
An der Streckbrücke 4
66954
Pirmasens
Deutschland
DEB37
info@stadtbus-pirmasens.de
06331 876-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
DE 355 604 198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144910-0
34121100-2
34121400-5
34121000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Auftraggeberin schreibt auf Basis der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Beschaffung von insgesamt sechs (6) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen (12 m) (kurz: Elektrobusse) aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt sechs (6) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen (12 m), verteilt auf zwei Liefertranchen in den Jahren 2027 und 2028 (im Folgenden "E-Busse"). Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft.

Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird SWPS mit Unterstützung durch das Förderprogramm "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr" batterieelektrische Busse in der Stadt Pirmasens einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwendungsbescheid 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH elementar.
Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Pirmasens
Deutschland
DEB37

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO).

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P

Die Kennzahl L geht mit einer Gewichtung von 40 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Der Bieter kann hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen.

Die einzelnen Leistungskriterien werden wie folgt gewichtet:

1. Umweltverträglichkeit: 15 %
a) Energieverbrauch Sommer-Betrieb: 7,5 %
b) Energieverbrauch Winter-Betrieb: 7,5 %
Im Hinblick auf das Kriterium "Umweltverträglichkeit" kann insgesamt eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. Maßgeblich ist der Energieverbrauch der Fahrzeuge. Hier wird zwischen dem "Energieverbrauch Sommer-Betrieb" und dem "Energieverbrauch Winter-Betrieb" unterschieden. Es können für Sommer- und Winter-Betrieb jeweils 75 Punkte erreicht werden. Hierbei werden die vom Bieter angegebenen spezifischen Verbrauchswerte in kWh/km bewertet. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 19 "Umweltverträglichkeit" zu entnehmen.

2. Erfüllung techn. Anforderungen gem. Lastenheft: 15%
Mit dem Kriterium "Erfüllung technischer Anforderungen" werden qualitative Aspekte berücksichtigt, die eine differenzierte Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der angebotenen Fahrzeuge ermöglichen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden.

3. Fahrzeugkonzept / Gestaltung: 10 %
a) Fahrgastinnenraumgestaltung: 5 %
b) Fahrerarbeitsplatz: 5 %
Im Hinblick auf das Kriterium "Fahrzeugkonzept/Gestaltung" kann eine Höchstpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden. Gewertet werden mit jeweils maximal 50 Punkten die "Fahrgastinnenraumgestaltung" und der "Fahrerarbeitsplatz".

Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) zu entnehmen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Anschaffungspreis & Lebenszykluskosten

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO).

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P

Die Kennzahl P geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein.

Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 16) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden:
- "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %)
- Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %)
- Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %)

Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert.
Für jedes der drei Unterkriterien gilt: Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Nettowert erhält die volle Punktzahl des jeweiligen Unterkriteriums. Ein fiktives Angebot mit einem Wert vom Zweifachen des niedrigsten Wertes erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte.
Werte, die zwischen dem niedrigsten Wert und dem fiktiven doppelten Wert liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert:

PU = PPmax ×(2- PA/Pmin)

PU = Punkte Unterkriterium (erreichte Wertungspunkte im jeweiligen Unterkriterium)
PA = Wert des jeweiligen Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto)
Pmin = Wert des niedrigsten Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto)
PPmax = maximal zu erzielende Preispunkte im jeweiligen Unterkriterium (250, 175 oder 175)

Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Die Kennzahl P ergibt sich aus der Addition der in den drei Unterkriterien erreichten Wertungspunkte und geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein.
Die Option "Werkseitiger Einbau einer automatischen Fahrgastzählanlage (AFZS)" gemäß Position 1.2 des Preisblatts wird nicht in die Preisbewertung einbezogen.

Das Kriterium "Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten" setzt sich dabei aus den Kriterien "Anschaffungspreis gesamt (netto)", "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" zusammen.
- Anschaffungspreis: Im Hinblick auf das Kriterium "Anschaffungspreis gesamt (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von 250 Punkten erreicht werden. Die Berechnung erfolgt gemäß folgender Formel:
Die Anschaffungspreise der anzubietenden sechs (6) E-Busse werden addiert. Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Preise, die diesen Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Preise, die zwischen diesen beiden Preisen liegen, werden mit Hilfe einer linearen Interpolation bepunktet.
-Lebenszykluskosten: Im Hinblick auf die Kriterien "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 350 Punkten erreicht werden. Die aus den jeweiligen Anlagen ermittelten Gesamtkosten für den Wartungsaufwand sowie den Instandsetzungsaufwand werden für die Wertung herangezogen. Der Anbieter mit den jeweils niedrigsten Kosten im Kriterium "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" beziehungsweise im Kriterium "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" erhält die volle Punktzahl von jeweils 175 Punkten. Kosten, die den niedrigsten Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten bewertet. Kosten, die zwischen diesen beiden Werten liegen, werden jeweils mittels linearer Interpolation bepunktet.

Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) und Anlage 18 Instandsetzungsaufwand und Anlage 17 Wartungsaufwand zu entnehmen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Werkseitiger Einbau einer automatischen Fahrgastzählanlage (AFZS) (siehe Vergabeunterlagen)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Auftraggeberin schreibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 SektVO aus.

Sofern Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern eingehen, werden Angaben der Bewerber im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Anlage 09) gewertet ("Auswahlkriterien"), um eine Rangfolge zwischen den Bewerbern zu ermitteln.
Die Bewertung der Angaben erfolgt anhand der in Ziffer 5.3 der Verfahrensbedingungen dargestellten Tabelle.
Die pro Kriterium erzielte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 30 Punkte. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht.
Es werden die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Der Bewerber mit der vierthöchsten Gesamtpunktzahl erhält den Status als Reservebewerber.
Können die drei am besten geeigneten Bewerber nicht eindeutig bestimmt werden, gelten für die Rangfolge der Platzierung der punktgleichen Bewerber die folgenden Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die Plätze 1 - 4 eindeutig bestimmbar sind:
(1) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 3 die höhere Punktzahl erreicht hat.
(2) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 1 die höhere Punktzahl erreicht hat.
(3) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 2 die höhere Punktzahl erreicht hat.
(4) Falls über keines der unter (1) bis (3) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, d. h. ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die webbasierte Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal ("Vergabeplattform", "DTVP") durchgeführt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8LMKAC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bewerber aufzufordern, ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führen kann.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. Beim Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Der Nachweis darf zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Angaben zu dem mit der zu erbringenden Leistung vergleichbaren Leistungen erzielten Netto-Umsätze aus den letzten drei Jahren zu machen.

Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren mindestens 7,2 Mio. EUR betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung bzw. die entsprechende Versicherbarkeit mit folgenden Mindestbedingungen nachzuweisen:

1) Bestehende Haftpflichtversicherung:

Der Bewerber fügt einen Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10,0 Millionen EUR für Personenschäden und 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bei. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.


Alternativ:

Der Bewerber erklärt im Formblatt unwiderruflich und unbedingt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und fügt die Erklärung eines Versicherers bei, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.

oder

2) Erklärung der Versicherbarkeit

Der Bewerber wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten.

Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt der Bewerber dem Teilnahmeantrag bei.

oder

3) Haftpflichtversicherung bei Bewerbergemeinschaften:

Die Bewerbergemeinschaft wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten.

Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag bei.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR: Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu belegen. Hierzu ist das Formblatt - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 09) zu verwenden. Es sind hier Angaben bzw. Nachweise zu folgenden Anforderungen zu machen/ erbringen:

Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.

Wertungskriterium 1 (WK 1):
Gewertet wird die Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR.
Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.

0 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt < 5 Jahre zurück
10 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt mehr oder gleich 5 Jahre zurück.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Fahrzeugabsatz mit Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR: Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu belegen. Hierzu ist das Formblatt - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 09) zu verwenden.
Es sind hier Angaben bzw. Nachweise zu folgenden Anforderungen zu machen/ erbringen:

Fahrzeugabsatz mit Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangenen fünf Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen.

Wertungskriterium 2 (WK 2):
Gewertet wird der Absatz von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangen fünf Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen.

0 Punkte:< 500 relevante Fahrzeuge
5 Punkte: 500 - 1.200 relevante Fahrzeuge
10 Punkte: > 1.200 relevante Fahrzeuge

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001: Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu begründen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge): Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu begründen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge): Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu begründen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine erfahrene Servicewerkstatt in Straßenentfernung nach Google Maps bis zu maximal 40 km vom Betriebshof der Auftraggeberin verfügt und dies im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" einzutragen. Als eine "erfahrene Servicewerkstatt" im Sinne dieses Verfahrens gilt:

a) eine Niederlassung des Herstellers oder eine vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt oder eine sonstige vom Hersteller schriftlich autorisierte Fachwerkstatt,
b) die nachweislich (i) für die vertragsgegenständlichen Fahrzeuge die vom Hersteller vorgeschriebenen Diagnose- und Reparaturverfahren anwenden kann, (ii) über hierfür qualifiziertes und mit der Instandhaltung/-setzung von Linienbussen erfahrenes Fachpersonal (einschließlich Hochvolt-Qualifikation, soweit einschlägig) verfügt und (iii) über die erforderliche technische Ausstattung (insbesondere Diagnosesysteme und Spezialwerkzeuge) zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen verfügt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Sprachniveau Ansprechpersonen: Der Bewerber hat im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" die Ansprechpersonen für die Bereiche AfterSales, Service, Ersatzteilmanagement und Reparaturen jeweils mit Namen und Funktion anzugeben. Die benannten Ansprechpersonen müssen die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Der Auftraggeber behält sich vor, zum Beleg des erklärten Sprachniveaus geeignete Unterlagen nachzufordern, etwa anerkannte Sprachzertifikate, Lebensläufe oder sonstige gleichwertige Nachweise. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Unternehmensreferenzen: Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Anlage 09) einzutragen.

Vom Bewerber werden mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzen zur Lieferung von batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen an ein Verkehrsunternehmen des ÖPNV gefordert, d.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Die Referenz ist nicht älter als 3 Jahre (Zeitpunkt des Zuschlags oder Vertragsschlusses liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück).
- Die Referenz umfasst die Beschaffung von mindestens sechs (6) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen und die Lieferung ist erfolgt.

Angabe des Referenzgebers und einer Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) sowie Kurzbeschreibung der Referenz: Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist das Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblatts "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Anlage 09) zu beschreiben.

Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
1. dem Bewerber,
2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit dem Formblatt "Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen" (Anlage 05) abgegeben hat.

Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Wertungskriterium 3 (WK 3):
Gewertet wird, ob der Bewerber mehr als die geforderten mindestens 5 vergleichbaren Referenzprojekte nachweisen kann.
(Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit")

Bewertet wird die Anzahl der verschiedenen Referenzen, die eingereicht wurden. Es sind mindestens 5 Referenzen einzureichen.

5 Punkte: Durch Ihr Unternehmen wurden 6-10 vergleichbare Referenzen erbracht.
10 Punkte: Durch Ihr Unternehmen wurden mehr als 10 vergleichbare Referenzen erbracht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Finanzierung

Vgl. Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Die Bieter verpflichten sich zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung.
2. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung