Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P
Die Kennzahl P geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein.
Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 16) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden:
- "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %)
- Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %)
- Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %)
Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert.
Für jedes der drei Unterkriterien gilt: Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Nettowert erhält die volle Punktzahl des jeweiligen Unterkriteriums. Ein fiktives Angebot mit einem Wert vom Zweifachen des niedrigsten Wertes erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte.
Werte, die zwischen dem niedrigsten Wert und dem fiktiven doppelten Wert liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert:
PU = PPmax ×(2- PA/Pmin)
PU = Punkte Unterkriterium (erreichte Wertungspunkte im jeweiligen Unterkriterium)
PA = Wert des jeweiligen Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto)
Pmin = Wert des niedrigsten Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto)
PPmax = maximal zu erzielende Preispunkte im jeweiligen Unterkriterium (250, 175 oder 175)
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Die Kennzahl P ergibt sich aus der Addition der in den drei Unterkriterien erreichten Wertungspunkte und geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein.
Die Option "Werkseitiger Einbau einer automatischen Fahrgastzählanlage (AFZS)" gemäß Position 1.2 des Preisblatts wird nicht in die Preisbewertung einbezogen.
Das Kriterium "Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten" setzt sich dabei aus den Kriterien "Anschaffungspreis gesamt (netto)", "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" zusammen.
- Anschaffungspreis: Im Hinblick auf das Kriterium "Anschaffungspreis gesamt (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von 250 Punkten erreicht werden. Die Berechnung erfolgt gemäß folgender Formel:
Die Anschaffungspreise der anzubietenden sechs (6) E-Busse werden addiert. Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Preise, die diesen Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Preise, die zwischen diesen beiden Preisen liegen, werden mit Hilfe einer linearen Interpolation bepunktet.
-Lebenszykluskosten: Im Hinblick auf die Kriterien "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 350 Punkten erreicht werden. Die aus den jeweiligen Anlagen ermittelten Gesamtkosten für den Wartungsaufwand sowie den Instandsetzungsaufwand werden für die Wertung herangezogen. Der Anbieter mit den jeweils niedrigsten Kosten im Kriterium "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" beziehungsweise im Kriterium "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" erhält die volle Punktzahl von jeweils 175 Punkten. Kosten, die den niedrigsten Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten bewertet. Kosten, die zwischen diesen beiden Werten liegen, werden jeweils mittels linearer Interpolation bepunktet.
Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) und Anlage 18 Instandsetzungsaufwand und Anlage 17 Wartungsaufwand zu entnehmen.