Die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG (nachfolgend "SWD" oder "Auftraggeberin") sind ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Ditzingen, Baden-Württemberg. Als eines der jüngsten Vollstadtwerke Deutschlands übernehmen die SWD die Versorgung von Industrie, Gewerbe und Privathaushalten mit Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie den Betrieb des Abwassersystems und der Straßenbeleuchtung. Die SWD sind gemäß § 100 GWB als Sektorenauftraggeberin im Bereich der Wärmeversorgung (§ 102 GWB) tätig.Die Stadt Ditzingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg, grenzt an den Nordwesten Stuttgarts und zählt rund 25.000 Einwohner. Im Nordosten der Stadt entsteht derzeit das neue Baugebiet "Ob dem Korntaler Weg". Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,6 ha und soll von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zu einem überwiegend durch Wohnen geprägten Quartier entwickelt werden. Geplant sind ca. 146 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 154 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Ergänzt wird das Quartier durch eine Kindertagesbetreuungseinrichtung.Im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge planen die SWD, in diesem Gebiet ein innovatives und zukunftsfähiges Wärmenetz zu errichten und zu betreiben. Ziel ist es, insbesondere den Geschosswohnungsbau sowie die Kindertagesstätte mit regenerativ erzeugter Wärme zu versorgen. Dazu soll eine neue Energiezentrale in Form einer Containerlösung entstehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf den Baugrundstücken eine Energiezentrale mit einer freistehenden PV-Fassade zu errichten, um über eine Transportleitung ein Neubaugebiet optimal und zeitgemäß mit Wärme zu versorgen.Das Bauvorhaben selbst ist in 4 Lose unterteilt. Kern des Bauvorhabens ist die Errichtung einer Energiezentrale, welche bereits mit Los 1 ausgeschrieben, wurde.
Das vorliegende Verfahren betrifft das Los 2. Gegenstand des Loses sind Planungsleistungen sowie Leistungen der Bauüberwachung zur Anbindung der Energiezentrale an das Wärmenetz im Neubaugebiet.Zudem sind Gegenstand des Loses optional Planungsleistungen sowie Leistungen der Bauüberwachung zur Erweiterung des Fernwärmenetzes. Mit den Ergebnissen aus den Planungen von Los 2 werden die Tiefbau- und Medienleistungen von Los 4 ausgeschrieben.Über die Leistungen des Loses 1, 2 und 4 hinaus ist für das Bauvorhaben eine verkehrsmäßige Erschließung erforderlich, die mit Los 3 gesondert beauftragt wird. Einzelheiten zu der zu beschaffenden Leistungen sind der "Leistungsbeschreibung" (Anlage 02) zu entnehmen.
Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, insbesondere den Verfahrensbedingungen.
Die Auftraggeberin führt das Vergabeverfahren als offenes Verfahren gemäß §§ 13 Abs. 1, 14 SektVO durch.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH, Unter den Linden 24, 10117 Berlin, durchgeführt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich nur über die Vergabeplattform, es sei denn, die Auftraggeberin lässt aus Sachgründen eine andere Kommunikationsform zu (z.B. Bietergespräche während der Verhandlungen).
Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
§ 160 Abs. 3 GWB regelt die Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens.§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Sollten Angebote unvollständig sein, behält sich die Auftraggeberin vor, die fehlenden Teile entsprechend § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern, sofern das Angebot nicht bereits aus einem der o. g. Gründe auszuschließen ist. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht, nicht fristgerecht oder nur unvollständig nach, so führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft muss über einen Mitarbeiter verfügen, der in der Liste der Entwurfsverfasser von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen ist oder gemäß § 43 Abs. 7 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ohne Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigt ist. Der Nachweis ist durch Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer oder durch Vorlage entsprechender Urkunden zu erbringen (Baulagevorberechtigung).
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, den Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden, ihrem Angebot beifügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der entsprechende Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sein.Handelt es sich bei dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft um ein Unternehmen oder einen Zusammenschluss, so ist das Vorliegen der Voraussetzung für eine für das Unternehmen handelnde natürliche Person nachzuweisen.Für jedes Drittunternehmen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 SektVO und Unterauftragnehmer i.S.v. § 34 SektVO) ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das Drittunternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung ebenfalls nachzuweisen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sein.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes beizubringen. Diese darf nicht älter als drei Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2024) zu nennen.Mindestanforderung: Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 300.000 EUR netto betragen.
- Mit dem Angebot ist die Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen beizubringen:- mindestens 1,0 Mio. Euro für Personenschäden,- mindestens 500.000. Euro für Sach- und Vermögensschäden.Die Versicherung muss Schäden und Vermögensschäden durch Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsfehler einschließen.Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.Zum Nachweis des Versicherungsschutzes hat der Bieter die Anlage 12 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Soweit verfügbar muss der Bieter seinem Angebot die entsprechende Versicherungsbestätigung bzw. eine entsprechende Police beifügen. Alternativ kann der Bieter in der Anlage 12 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" für den Fall der Zuschlagserteilung erklären, spätestens mit Beginn der Auftragsausführung den entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
Der Bieter soll in Anlage 12 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" das beschäftigte Personal in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2025) im Bereich Wärmeplanung/ Begleitung der Errichtung von Wärmeversorgungsnetzen aufschlüsseln, gegliedert nach:- Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen- Ingenieur*innen- Technische Planer*innen- Technische Zeichner*innen- Sonstige Mitarbeiter*innenSoweit die Personen nicht ausschließlich in den genannten Bereichen tätig sind, ist der Anteil der Tätigkeit der Mitarbeiter*innen in den Bereich anzugeben.Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Benennung einer*eines Projektleiters*in, der/die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:a. Ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium, das zum Führen der Bezeichnung Ingenieur/ Ingenieurin gemäß § 1 Abs. 1 des Ingenieurgesetzes berechtigtb. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Planung und Koordination von InfrastrukturmaßnahmenHinweis: Der Nachweis zu lit. a) ist mittels des Beibringens von Urkunden bzw. Kopien der Zulassung zur Ingenieurkammer zu erbringen. Die Angaben zu lit. b) sind mittels einer Eigenerklärung zu tätigen.
Benennung einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in, der/die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:a. Ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium, das zum Führen der Bezeichnung Ingenieur/ Ingenieurin gemäß § 1 Abs. 1 des Ingenieurgesetzes berechtigtb. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Planung und Koordination von InfrastrukturmaßnahmenHinweis: Der Nachweis zu lit. a) ist mittels des Beibringens von Urkunden bzw. Kopien der Zulassung zur Ingenieurkammer zu erbringen. Die Angabe zu lit. b) ist mittels einer Eigenerklärung zu tätigen.
Der Bieter hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von in Art und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu ist die Anlage 12 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Es sind mind. drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2024) einzureichen. Referenzprojekte, die sich aktuell in der Leistungsphase 8 oder 9 befinden, dürfen ebenfalls zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit angegeben werden.Die benannte Referenzleistung muss den folgenden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit genügen:- Jedes Referenzprojekt muss die medientechnische Erschließung eines kommunalen Infrastrukturprojekts betreffen.- Bei jedem Referenzprojekt müssen die anrechenbaren Kosten mindestens 500.000 EUR netto betreffen.- Jedes Referenzprojekt muss die Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI zum Gegenstand haben.- Mindestens zwei der drei eingereichten Referenzen müssen sowohl- Wärmeversorgungsanlagenals auch- mindestens eine der folgenden Anlagengruppen umfassen:- Abwasseranlagen oder- Wasseranlagen oder- Stromanlagen.Jedes Referenzprojekt ist mit seinem Empfänger/Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen aktueller Telefonnummer und aktueller E-Mail-Adresse) sowie seinem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger/Referenzkunden zu überprüfen.Die Vorlage der Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bieter keine drei Referenzen vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen.
Keine
1. Die Bewerber/Bieter verpflichten sich zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG), siehe Anlage 17.2. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert.