Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung städtebaulicher Fachplanungsleistungen für den Neubau eines Rathauses, sowie des umliegenden städtebaulichen Umfelds.
Das neue Rathaus mit einer BGF-Fläche von ca. 12.000m² soll DGNB-Platin zertifiziert werden.
Für die Maßnahme werden Gesamtkosten von rund 80 Mio. Euro (netto) [inkl. Baupreissteigerung und Korrekturfaktor] für die Kostengruppen 200 - 700 angesetzt. Daraus ergeben sich für die Kostengruppe 300 + 400 ca. 52 Mio. Euro (netto), für die Kostengruppe 500rund 3,3 Mio. Euro (netto) sowie für die Kostengruppe 600 ca. 3,4 Mio. Euro (netto).
Der Neubau wird gemäß den Hochwasserförderrichtlinien des Landes NRW gefördert.
Die Leistungen beinhalten die Erarbeitung und Weiterentwicklung städtebaulicher Konzepte, die Vorbereitung und Durchführung von B-Planverfahren sowie die Koordination beteiligter Fachplanungen und Träger öffentlicher Belange.
Art und Umfang:Ziel ist die Entwicklung eines funktional, gestalterisch und ökologisch hochwertigen Gesamtkonzepts, das die Integration des neuen Rathauses in den städtischen Kontext sowie Anforderungen an Aufenthaltsqualität, Erschließung, Barrierefreiheit, Umweltverträglichkeit und Klimaanpassung berücksichtigt.
Eine enge Abstimmung mit der Objektplanung Hochbau, den Fachplanungen (Verkehr, Freiraum, TGA) sowie den zuständigen Fachbehörden wird vorausgesetzt.
Wertungspreis des Angebots auf Grundlage des angegebenen Berechnungsparameter und der vom AG vorgegebenen anrechenbaren Kosten.Das günstigste Angebot erhält 48 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen oder höheren Wertungspreis erhält 0 Punkte. Liegt der Wertungspreis zwischen dem günstigsten und dem zweifachen des günstigsten wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Der Bieter erläutert im Verhandlungsgespräch sein Angebot. Sofern das Verhandlungsgespräch durchgeführt wird, fließt das Verhandlungsgespräch in die Bewertung des Angebotes ein. Die in dem Formblatt "Zuschlagskriterien" benannten Kriterien kommen zur Anwendung und werden auf einer Skala von 0 bis 16 Punkten bewertet.
Das Projekt Neubau Rathaus wird mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW) und der Bundesrepublik Deutschland realisiert.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.