Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen für erfolgreiche B-Plan Bearbeitung (genehmigter B-Plan), davon
mindestens eine Referenz mit Baukosten über 30 Mio. Euro die nach dem 20.02.2017 abgeschlossen wurden.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Art der Leistung sowie jeweilige Projektgröße in Hektar (gem. Wertung Referenzen)
- Art der besonderen Leistung
- Wert der erbrachten Referenzleistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftraggeber (Referenzgeber)
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Telefonnummer / Kontaktdaten des Ansprechpartners
Umfang der Darstellung: Max. 2 x DIN A3 oder 3x DIN A4 pro Referenz.
Hinweis: Bei den mit "mindestens" gekennzeichneten Angaben handelt es sich um Mindestbedingungen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das die Angaben gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
In der Verhandlungsphase haben/hat der Bieter/die Bietergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.