Die Städtische Grundstücksgesellschaft Bremerhaven mbH beabsichtigt an der Luisenstraße 1 in Bremerhaven einen Kita-Neubau für 130 Kinder zu errichten. Die Kita besteht aus zwei massiven zweigeschossigen Seitenflügeln, die auf bestehenden Kellergeschossen errichtet werden, und einem zweigeschossigen Zwischenbau mit Tiefgründung, der weitestgehend als Holzbau errichtet wird. Derzeit werden die beiden bestehenden fünfgeschossigen Wohngebäude bis zur Oberkante der Rohdecke der Keller abgetragen und die Kellergeschosse für die Errichtung der o.g. Kita vorbereitet.Baustart und Bauende des Gewerkes gem. beiliegendem Terminplan.
Für das Bauvorhaben Kita Neubau sollen die Rohbauarbeiten erbracht werden.
Bei Bedarf ist eine Verlängerung erforderlich.
Bewertet wird der günstigste Wert für die Leistung.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV.
Es gelten die §§ 123 - 126 GWB.
Es ist eine hinreichende Erfahrung mit vergleichbaren Arbeiten durch Referenzen nachzuweisen.
Ein Jahresumsatz von mind. 2 Mio. ist nachzuweisen.
Das Vorliegen einer beruflichen Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Zahlungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der VOB/B.