Rahmenvertrag der Objektplanung (Architektur) für alle Sanierungen/-Umbauten der Bestandsgebäude auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bis zu einem Projektvolumen von < EUR 1,5 Mio. netto anrechenbarer Kosten während der bis zu 4-jährigen Laufzeit der Rahmenverträge (2 Jahre Festlaufzeit + 2 Jahre Verlängerungsoption).
Die aus dem Rahmenvertrag vergebenen Einzelaufträge umfassen teilweise alle HOAI-Leistungsphasen. Teilweise wird eine Beauftragung nur der späten Leistungsphasen LPH 5-8 (beginnend mit der Ausführungsplanung) erfolgen. Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung geplant, wobei die optionale Stufenbeauftragung jeweils ganz oder teilweise erfolgen kann.
Mit dem Rahmenvertrag sollen jeweils 3 Rahmenvertragspartner gebunden werden.
Die Beauftragung mit einem Einzelvertrag erfolgt im Bedarfsfall alternierend (ohne erneutes Vergabeverfahren [= keine "Mini-Wettbewerbe"]). Die Rahmenvertragspartner werden somit jeweils bei jedem dritten Einzelauftrag beauftragt. Der öffentliche Auftraggeber wird bei den Einzelaufträgen eine insgesamt wirtschaftlich gleichwertige Beauftragung der Rahmenvertragspartner für die Dauer der Vertragslaufzeit sicherstellen.
Die minimalen und maximalen Gesamthonorare der möglichen Einzelaufträge zu den ausgeschriebenen Rahmenverträgen betragen für die bis zu 4-jährigen Laufzeit des Rahmenvertrages Objektplanung:
- minimaler Auftragswert EUR 5.000,00 netto. Maximales Auftragsvolumen über 4 Jahre EUR 1.500.000 netto zzgl. USt.
+2 Jahre Verlängerungszeit
Die Unterkriterien, aus denen sich das Zuschlagskriterium des technischen Wertes mit insgesamt 60 % zusammensetzt, lauten wie folgt:
- Qualifikation und Erfahrung der für die Ausführung der Einzelprojekte innerhalb des Rahmenvertrages vorgesehenen Projektleiter: 30 %
Die Qualifikation wird über die anzugebende Berufserfahrung anteilig mit 15 % berücksichtigt.
Die Erfahrung wird durch Mitarbeiterreferenzen der letzten drei Projekte, welche von den vorgesehenen Projektleitern jeweils geleitet wurden, anteilig mit 15 % berücksichtigt. Bei den drei Referenzprojekten ist jeweils ein Ansprechpartner des Auftraggebers zu nennen und eine Auftraggeberbestätigung zur Qualität der erbrachten vertraglichen Leistungen beizufügen.
- Sicherstellung der Verfügbarkeiten des für die Ausführung der Einzelaufträge vorgesehenen Projektteams (einschließlich Redundanzen durch etwaige Mehrfachbesetzungen) während der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages: 30 %
Für die Angebotserstellung wird das Formblatt "Honoraraufstellung Rahmenvertrag" zur Verfügung gestellt. Die Bewertung des Preises erfolgt anhand der Brutto-Angebotssumme (ausgenommen der anzugebenden Stundensätze für etwaige Leistungsänderungen) wie folgt:
40 x ( niedrigster Angebotspreis ) ./. Angebotspreis Bieter
Beschreibung des Kriteriums:
Bei den im Honorarformblatt zum Rahmenvertrag genannten anrechenbaren Kosten und der dort genannten Honorarzone handelt es sich um fiktive Parameter für das Rahmenangebot.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Gemäß § 123 GWB und § 124 GWB
- Erfahrungsnachweis in Form von Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand [Objektplanung (Architektur) im laufenden Krankenhaus- oder Forschungsbetrieb] vergleichbare, in den letzten bis zu 5 Jahren erbrachte Leistungen. Die Bewerber müssen sowohl Referenzen über Kleinaufträge mit einem Projektvolumen (= anrechenbare Kosten) bis höchstens ca. 500.000,00 EUR netto als auch Referenzen über größere Aufträge mit einem Projektvolumen zwischen 500.000EUR und 1,49 Mio. EUR netto einreichen. Innerhalb des höchstens 5-jährigen Referenzzeitraums können alle Projekte angegeben werden, bei denen im Laufe dieser Zeit vergleichbare Planungsleistungen erbracht wurden. Dies ist von den Bewerbern jeweils durch die Angabe des Leistungszeitraums in den Referenzobjekten nachvollziehbar zu machen. Es kommt nicht darauf an, ob die Projekte selbst bereits baulich errichtet und abgeschlossen sind.
Vorteilhaft sind Referenzen, bei denen ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist.
Mindestanforderung: - Je zwei Referenzen über einen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Auftrag mit einem Projektvolumen (= anrechenbare Kosten) bis höchstens ca. 500.000 EUR netto und je zwei Referenzen über einen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren größeren Auftrag mit einem Projektvolumen über 500.000EUR bis ca. 1,49 Mio. EUR netto.- Vorteilhaft sind Referenzen, bei denen ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist.
- Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung.
Mindestanforderungen: Mindestdeckungssummen einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 4 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 4 Mio. EUR).
- Bankauskunft über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber und eventuellen Auffälligkeiten.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind