Das Projektgebiet umfasst den innerstädtischen Bereich der Ortschaft Schweina, in dem die Gewässerstruktur verbessert werden soll. In diesem Zusammenhang soll zudem die teilweise Verrohrung der Schweina geöffnet und durch ein Trogbauwerk ersetzt werden. Das vorrangige Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Innenstadt. Daneben dienen die Maßnahmen auch der Steigerung der ökologischen Funktionsfähigkeit und der städtebaulichen Qualität. Diese Information dient dem Auftragnehmer zur fachlichen Orientierung über die Nutzung und die Bedeutung der zu erfassenden Vermessungsdaten.Der Leistungsbereich umfasst dabei den gesamten Verlauf des Gewässers Schweina sowie Mühlgräben und Nebengewässer innerhalb des Projektabschnitts (siehe Anlage 1) sowie einen beidseitigen Randstreifen von jeweils 10 m ab der Böschungsoberkante bzw. der Uferlinie (Schweina) sowie 5 m ab der BÖK Mühlgraben sofern durch Bebauungen möglich. Im Rahmen der Vermessungsarbeiten ist die Geländeaufnahme mittels tachymetrischer/ GNSS-Erfassung aller Einzelpunkte durchzuführen.
In Anlehnung an die HOAI Anlage 1 Punkt 1.4.4 soll die durch den AN zu übergebende Leistung eine Punktedichte von ca. 7000 Punkte pro ha (HWS) und 500 (WRRL) aufweisen. Die zu vermessende Fläche hat eine Größe von ca. 3 ha und der Aufwand entspricht der Honorarzone III.Die Vermessung erfolgt auf Grundlage der HOAI entlang dem, vom AG gewählten Trassierungskorridor.
Ergänzende Vermessung:Vermessung Gewässerquerschnitt und wasserbaulichen AnlagenStraßen und WegeVermessung von Leitungs- und Kanalsystemen
AUFGABENPAKET 1 (HOCHWASSERSCHUTZ) - AUFBEREITUNG UND ERGÄNZUNG VORLIEGENDER BESTANDSVERMESSUNGENÜbernahme der BestandsunterlagenTransformation von BestandsvermessungenFachtechnische Bereinigung
Ergänzende VermessungVermessung Gewässerquerschnitt und wasserbaulichen Anlagen Schweina und MühlgräbenVermessung Randbereiche rechts und links der Gewässer (Schweina und Mühlgräben
Zusammenführung der Daten und Übergabe der Vermessung
AUFGABENPAKET 2 (WASSERRAHMENRICHTLINIE) - ERGÄNZENDE VERMESSUNGENÜbernahme der BestandsunterlagenTransformation von BestandsvermessungenFachtechnische Bereinigung
Ergänzende VermessungVermessung Gewässerquerschnitt und wasserbaulichen Anlagen SchweinaVermessung Randbereiche rechts und links der Gewässer (Schweina und MühlgräbenZusammenführung der Daten und Übergabe der Vermessung
Ergänzungsvermessung für Aufgabenpaket 1 - Hochwasserschutz und
Summe der Honorare für Ergänzungsvermessung für Aufgabenpaket 2 - Wasserrahmenrichtlinie
Tageshonorar (Summe der Tagessätze Vermessung Aufgabenpaket 1 und 2 bei Wichtung der Tagessätze: Messtrupp 2-fach, Tages- und Halbtagessatz Projektingenieur 1-fach)
Zeithonorar (Summe der Stundensätze Vermessung Aufgabenpaket 1 und 2 bei Wichtung der Sätze Projektingenieur 2-fach, Technische Mitarbeiter und Sonstige Mitarbeiter 1-fach)
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.