Die Landeshauptstadt Erfurt als untere Naturschutzbehörde verfügt über einen gültigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1997, welcher die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt (Abb. Deckblatt). Landschaftspläne haben den Inhaltsvorgaben des § 9 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem § 40 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) zu entsprechen. Die landschaftsplanerischen Ziele sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des BauGB in die Bauleitpläne aufgenommen werden. Der vorliegende Erfurter Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 1997. Er liegt im analogen Format vor. Der Plan besitzt mittlerweile umfangreiche inhaltliche Defizite. Auf Grund der Vielzahl der notwendigen Änderungen ist die Neuaufstellung des Planes vorgesehen.In Vorbereitung dessen wurde im Jahr 2016 das Rahmenkonzept zum Landschaftsplan "Masterplan Grün" erarbeitet (Maßstab 1:33.000). Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes wurde im Zeitraum 2016-2018 ein Teil des Erfurter Stadtgebietes bereits vertiefend landschaftsplanerisch bearbeitet.Zielstellung der Neuplanung ist die Erstellung eines fachlich aktuellen, gestalterisch ansprechenden, georeferenziert aufbereiteten Landschaftsplanes. Bei der Bearbeitung sind die bereits vorliegenden landschaftsplanerischen Zielstellungen in Abhängigkeit von ihrer Aktualität zu berücksichtigen. Die Verfahrensschritte und inhaltlichen Anforderungen des UVPG sind zu beachten. Die Bearbeitung des Planes soll im Maßstab 1:10.000 erfolgen. Das Corporate Design der Stadt Erfurt und die Anforderungen an die Datenaufbereitung im Format XPlanGML sind zu beachten.
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe folgender Leistungen nach HOAI 2021, Teil 2, Abschnitt 2:
Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 (Leistungsphasen 1-4) sowie folgender besonderer Leistungen nach HOAI, Anlage 9: Projektkoordinierung; Mitwirkung Scoping; technische Arbeiten; Aufbereitung der Unterlagen nach ThürUVPG/UVPG; Bilanzierung; Verträglichkeitsprüfung Natura 2000; Verfahrensbegleitung Entwurf. Die Auftraggeberin behält sich vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen.
Es können sich im Rahmen der Bearbeitung Fristen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen.
Darstellung der prinzipiellen Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Beispielen aus vergleichbaren Projekten, Methodik und wesentliche Arbeitsschritte, Darstellung von Merkmalen und Besonderheiten der Aufgabe (in den Ausführungen soll der Bezug zur konkreten Aufgabenstellung hergestellt und die Herangehensweise anhand von bearbeiteten Projekten erläutert werden)
Vorstellung des Projektteams, Verfügbarkeit und Aufgabenverteilung, geplante Projektorganisation einschließlich vorgesehener Maßnahmen zur Einhaltung von Terminzielen für das Vorhaben im Auftragsfalle, Organisation von Kommunikation und Abstimmungen mit fachlich Beteiligten und Behörden, örtliche Präsenz.
Honorar Grundleistungen, Honorar Besondere Leistungen, Stundensätze, Nebenkosten
Zweistufiges Verfahren:1. Stufe Teilnahmewettbewerb2. Stufe Verhandlung
Mit der Definition von Zielstellungen im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplanes (z.B. im Bereich Naturschutz) wird grundsätzlich eine Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt bzw. eine Verringerung der Beeinträchtigung der Umwelt angestrebt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses und ergänzende Unterlagen finden Sie auf der Vergabeplattform. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 Satz 6 VgV).
Gemäß §§ 123 und 124 GWB
a) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren)b) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen)Mindeststandard: Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 1,50 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,50 Mio EUR für sonstige Schäden.
Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren) aus dem Bereich Landschaftsplanung nach HOAI § 23: Bezeichnung der Planungsmaßnahme, Angabe des Bearbeitungszeitraums, der erbrachten Leistungsphasen, der Größenordnung (Fläche), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer); Fachkunde und Erfahrungen im Bereich Landschaftsplanung sind Voraussetzung für die Vergabe des Auftrags. Die fachliche Eignung ist jeweils anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 2 Referenzprojekten auf je max. 2 Seiten DIN A3, einseitig bedruckt).
- Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) - Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen- Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens sowie die Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen - Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen) - jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten drei Jahre
- Nachweis der Berechtigung des/der Projektleiters/in zur Führung der Berufsbezeichnung Diplom-Ingenieur/in und/oder Landschaftsarchitekt/in durch Mitgliedschaft in einer Architekten-/Ingenieurkammer (Kopie der Eintragungsurkunde) oder Zeugnis vergleichbarer Berufsabschluss (Naturschutz, Landschaftsplanung o.ä.), bei ausländischen Bewerbern durch Nachweis gemäß der entsprechenden EG-Richtlinie.
- Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen.
- Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärungen) - Auftragsanteil/Leistungen, für den/die der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Büros
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Es gilt die HOAI 2021 und die damit verbundenen Wirkungsbereiche, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften / Einrichtungen / Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bau- und Planungsaufgaben des Freistaates Thüringen bzw. der Richtlinien der Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen für die genannten Leistungen sind zugelassen. Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.