Es sind Referenzprojekte über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (Messung der Einsteiger und Aussteiger im Türbereich) anzugeben. Bei den Referenzen müssen die auftragsgegenständlichen Zählsysteme im Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Schluss des Teilnahmewettbewerbs installiert und in Betrieb genommen worden sein; ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Dabei gelten in inhaltlicher Hinsicht die folgenden Mindestanforderungen:
- Mindestens zwei Referenzen mit Lieferung und Installation und Inbetriebnahme von Fahrgastzählsystemen in mindestens 100 Bestandsfahrzeugen (nur Busse) durch den Bieter. (Bei einem Projekt mit Beginn vor dem 01.01.2022 bitte nur die Anzahl der Systeme angeben, die nach dem 01.01.2022 installiert und in Betrieb genommen wurden. Bei einem noch nicht abgeschlossenen Projekt ist es ausreichend, wenn bis zum Ende der Teilnahmefrist durch den Bieter mindestens 100 Systeme installiert und in Betrieb genommen worden sind. Als Bestandsfahrzeuge gelten Fahrzeuge, bei denen das AFZS nach Auslieferung des Fahrzeugs durch den Bieter installiert wurden (keine Montage durch den OEM)).
- Mindestens eine Referenz mit Aufzeichnung von Fahrtdaten aus IBIS oder IBIS-IP und GPS aus mitgelieferter GPS-Einheit
- Mindestens eine Referenz mit zyklischer/inkrementeller Aufzeichnung der Fahrgastzählung bei längeren Haltezeiten (Wartesaalerfassung)
- Mindestens eine Referenz mit Datenübertragung per mitgelieferter Mobilfunkeinheit an einen Broker im Format VDV 435
- Mindestens eine Referenz mit Aufzeichnung von Bewegtbildern aus den Zählsensoren über die Online-Verbindung des Zentralgeräts, einschließlich Lieferung einer Software zur Aus-wertung für Vergleichszählungen
- Mindestens eine Referenz mit Fernwartungsmöglichkeit per Mobilfunkverbindung
- Mindestens eine Referenz mit abgeschlossener Zertifizierung nach VDV 457 oder methodisch vergleichbar
Dabei kann ein Referenzprojekt auch als Nachweis für mehrere der dargestellten Referenzanforderungen dienen.
Bei sämtlichen Referenzen ist der Auftraggeber nebst Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Ansprechpartners und das Unternehmen, bei dem die Systeme eingesetzt werden (soweit bekannt mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners), zu nennen.