- Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft für Betoninstandsetzung
- Eignungsnachweis entsprechend der Hersteller- und
Anwenderverordnung (HAVO) für die Instandsetzung von
Betonbauteilen, deren Standsicherheit gefährdet ist
- Nachweis einer qualifizierten Führungskraft
- Nachweis eines SIVV-Schein Inhabers (ständige Anwesenheit auf
der Baustelle erforderlich)
Erfolgt die vorgenannte Nachweisführung nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.