Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Verbandsgemeinde Adenau in den Abnahmegruppen Standardlastprofil (SLP), registrierende Leistungsmessung (RLM), Straßenbeleuchtung und Heizstrom. Die Belieferung erfolgt zentral über den Auftraggeber und umfasst sämtliche in den Abnahmestellenverzeichnissen aufgeführten Verbrauchsstellen. Der Auftraggeber schreibt zwei alternative Beschaffungsarten aus (Festpreismodell / strukturierte Beschaffung) und wählt quartalsweise die jeweils anwendbare Variante.
Die Verbandsgemeinde Adenau beabsichtigt den Abschluss einer Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ökostrom für die Jahre 2026 bis 2028 mit optionaler Verlängerung bis Ende 2029. Die Stromlieferung erfolgt für die in den Abnahmestellenverzeichnissen gelisteten Verbrauchsstellen in den Abnahmegruppen Standardlastprofil (SLP), registrierende Leistungsmessung (RLM), Straßenbeleuchtung und Heizstrom. Der geschätzte Jahresverbrauch liegt bei ca. 1,56 Mio. kWh. Die Stromqualität muss den Anforderungen des § 79 EEG sowie der HkRNDV und den Vorgaben des Umweltbundesamts genügen. Es ist ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Quellen (Wasser, Wind, Photovoltaik) aus einem europäischen Netzgebiet mit physikalischer Verbindung zum Netzgebiet der Abnahmestellen zu liefern. Die Lieferung erfolgt als Vollstromlieferung inklusive Netznutzung, Messung und Abrechnung. Die Ausschreibung erfolgt mit zwei alternativen Beschaffungsmodellen (Festpreis / strukturierte Beschaffung, z. B. Tranchen oder Spotmarktbeschaffung). Der Auftraggeber wählt für jedes Lieferquartal und jede Abnahmegruppe die jeweilige Beschaffungsart flexibel und bedarfsorientiert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nur im Rahmen des tatsächlichen Bedarfs. Die maximale Liefermenge über die gesamte Laufzeit inkl. Verlängerung beträgt 8,2 Mio. kWh.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029 zu verlängern. Die Verlängerungsoption kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers in Textform bis zum 30.09.2028 ausgeübt werden.
Gewertet wir die Summe für das erste Vertragsjahr.
Gewertet wir die Summe der Fees für das erste Vertragsjahr.
Im Kriterium "Qualität" wird das vorzulegende Service- und Umsetzungskonzept bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eines vom Bieter vorzulegenden Konzepts (max. 20 Seiten, DIN A4), das sich an folgenden vier Unterkategorien zu orientieren hat: a) Betreuung, Kommunikation und Reaktionswege (150 Punkte) b) Flexibilität und Abwicklungsprozesse (100 Punkte) c) Digitale Unterstützung und Abrechnungsqualität (50 Punkte) d) Projektverständnis und Qualitätssicherung (100 Punkte)
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Nachweis über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage der Kopie des Registerauszuges nicht älter als drei Monate (Anlage 3 B.II)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden entweder durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung, durch eine Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Versicherung auf erstes Anfordern gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Anlage 3 C.I)
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (z.B. Stromlieferleistungen für öffentliche Auftraggeber) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Anlage 3 C.II).
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Anlage 3 D.I)
Erklärung über die Einhaltung der Ökostromkriterien gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV (Anlage 3 D.II)
Mindestens eine Unternehmensreferenz über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Projekte, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind (z.B. Stromlieferleistungen) gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV. Die Referenz muss mindestens drei der folgenden vier Anforderungen erfüllen (Anlage 3 D.III): a) Die Belieferung umfasst mindestens 30 Abnahmestellen, darunter SLP, RLM, Straßenbeleuchtung und Heizstrom; b) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, zwischen strukturierter Beschaffung und Festpreismodell während der Vertragslaufzeit flexibel zu wählen und zu wechseln; c) Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen liegt bei mindestens 50 %; d) Die Lieferleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB umgesetzt.