Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.10.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.09.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Verschiedene Wirkstoffe unter Berücksichtigung weiterer Kriterien
Die IKK classic behält sich das Recht vor, das Open-House-Verfahren zum vertragsgegenständlichen Los für einen Monat bis zu 12 Monate zu verlängern. Die IKK classic wird in diesem Fall den pharmazeutischen Unternehmen eine entsprechende Verlängerungsvereinbarung zukommen lassen. Die Zustimmung obliegt dem pharmazeutischen Unternehmen.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden "open-house"-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.10.2028.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für "open-house"-Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf dem Portal des DTVP zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Eigenerklärungen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden, nicht älter als sechs Monate zum Vertragsbeginn.
Aufgrund der technischen Gegebenheiten würde die IKK classic bei einer elektronischen Einreichung erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) auf die eingereichten Unterlagen zugreifen können. Zweck des Open-House-Verfahrens ist jedoch ein Vertragsschluss während der Laufzeit des Verfahrens, sodass die Unterlagen daher postalisch oder per Mail einzureichen sind und bei Erfüllen der Spezifikationen ein umgehender Vertragsschluss ermöglicht wird.
Nachforderungen im Ermessen der Vergabestelle.
Gemäß § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V ist das Verfahren nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die unterzeichneten Verfahrensunterlagen werden vollständig an die E-Mail-Adresse open-house@ikk-classic.de gerichtet.
Albendazol; ATC-Code: P02CA03
Apixaban; ATC-Code: B01AF02
Aripiprazol; Depotformulierungen; ATC-Code: N05AX12
Colistimethat; ATC-Code: J01XB01
Dapagliflozin; ATC-Code: A10BK01
Dapagliflozin und Metformin; ATC-Code: A10BD15
Dornase alfa; ATC-Code: R05CB13
Estriol; ATC-Code: G03CA04
Incobotulinumtoxin; ATC-Code: M03AX21 (ADV), M03AX01 (WHO)
Indacaterol und Glycopyrronium; ATC-Code: R03AL04
Infliximab; intravenöse Applikation; ATC-Code: L04AB02
Infliximab; subkutane Applikation; ATC-Code: L04AB02
Macrogol; ATC-Code: A06AD15
Multienzyme; ohne 20.000 und 25.000 Einheiten; ATC-Code: A09AA02
Nabilon; ATC-Code: A04AD11
Onabotulinumtoxin; ATC-Code: M03AX21 (ADV), M03AX01 (WHO)
Oseltamivir; ATC-Code: J05AH02
Piperacillin und Tazobactam; ATC-Code: J01CR05
Pivmecillinam; ATC-Code: J01CA08
Prednicarbat; ATC-Code: D07AC18
Tobramycin; Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation; ATC-Code: J01GB01