Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 zu Blutzuckerteststreifen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.01.2024, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.12.2023 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.11.2025. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Nachforderungen im Ermessen der Vergabestelle.
Gemäß § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V ist das Verfahren nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die unterzeichneten Verfahrensunterlagen werden vollständig an die E-Mail-Adresse open-house@ikk-classic.de gerichtet.
Blutzuckerteststreifen; ATC-WHO V04CA02 und ATC-ADV V04CA03
Die IKK classic behält sich das Recht vor, das Open-House-Verfahren zum vertragsgegenständlichen Los für einen Monat bis zu 12 Monate zu verlängern. Die IKK classic wird in diesem Fall den pharmazeutischen Unternehmen eine entsprechende Verlängerungsvereinbarung zukommen lassen. Die Zustimmung obliegt dem pharmazeutischen Unternehmen.