EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
- Für die Leistung Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI müssen die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein.
- Referenzen sind nur zulässig, wenn der Nutzungsbeginn zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgt ist.
Der Nutzungsbeginn darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2018.
- Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils bitte max. 4 DIN A4-Seiten). Fehlende, widersprüchliche oder unschlüssige Angabe gehen zu Lasten des Bewerbers.
- Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
- Es sollen nicht mehr als drei Referenzen vorgelegt werden.
REFERENZ 1
- Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Schwierigkeitsgrad:
- Honorarzone III bis V: 15 Punkte
- Honorarzone II: 10 Punkte
- Honorarzone I: 0 Punkte
- Aufgabenstellung Leistungsgegenstand:
- Sanierung oder Umbau einer Schule mit einer Ganztagesbetreuung: 30 Punkte
- Sanierung oder Umbau einer Schule: 28 Punkte
- Sanierung oder Umbau eines Kindergarten, Ganztageseinrichtungen o. ä.: 25 Punkten
- Sanierung oder Umbau eines Verwaltungsgebäudes / öffentlichen Gebäude: 20 Punkten
- Erweiterung oder Neubau einer Schule mit einer Ganztagesbetreuung: 18 Punkten
- Erweiterung oder Neubau einer Schule: 15 Punkten
- Erweiterung oder Neubau eines Kindergarten, Ganztageseinrichtungen o. ä: 10 Punkten
- Erweiterung oder Neubau eines Verwaltungsgebäudes / öffentlichen Gebäude: 5 Punkten
- Volumen KG 300- 400 EUR brutto:
- Ab 10.000.001 Euro: 15 Punkte
- Unter 4.000.000 Euro: 0 Punkte
- Zwischen den jeweiligen Bewertungsstufen wird linear interpoliert. Die ermittelte Punktzahlt wird anschließend auf volle Punkte aufgerundet. Dies Regelung gilt für alle Bewerber gleichermaßen.
- Küche:
- Planung einer Aufwärmküche bzw. Einrichtung für eine Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche): 10 Punkte
- Planung von Teeküchen: 5 Punkte
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte
REFERENZ 2
- Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Schwierigkeitsgrad:
- Honorarzone III bis V: 15 Punkte
- Honorarzone II: 10 Punkte
- Honorarzone I: 0 Punkte
- Aufgabenstellung Leistungsgegenstand:
- Sanierung oder Umbau einer Schule mit einer Ganztagesbetreuung: 30 Punkte
- Sanierung oder Umbau einer Schule: 28 Punkte
- Sanierung oder Umbau eines Kindergarten, Ganztageseinrichtungen o. ä.: 25 Punkten
- Sanierung oder Umbau eines Verwaltungsgebäudes / öffentlichen Gebäude: 20 Punkten
- Erweiterung oder Neubau einer Schule mit einer Ganztagesbetreuung: 18 Punkten
- Erweiterung oder Neubau einer Schule: 15 Punkten
- Erweiterung oder Neubau eines Kindergarten, Ganztageseinrichtungen o. ä: 10 Punkten
- Erweiterung oder Neubau eines Verwaltungsgebäudes / öffentlichen Gebäude: 5 Punkten
- Volumen KG 300- 400 EUR brutto:
- Ab 10.000.001 Euro: 15 Punkte
- Unter 4.000.000 Euro: 0 Punkte
- Zwischen den jeweiligen Bewertungsstufen wird linear interpoliert. Die ermittelte Punktzahlt wird anschließend auf volle Punkte aufgerundet. Dies Regelung gilt für alle Bewerber gleichermaßen.
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte
REFERENZ 3 - Begleitung einer Rückbaumaßnahme (nachweisbar auch über Referenz 1 oder Referenz 2)
- Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI: In der Referenz hat der verantwortliche Architekt Rückbaumaßnahmen geplant und begleitet, die unter Berücksichtigung eines laufenden Betriebs in angrenzenden Gebäuden umgesetzt wurden. Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte