EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
- Es müssen die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 - 8 gemäß § 55 HOAI bearbeitet worden sein.
- Dieselbe Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt oder angewendet werden.
- Referenzen sind nur zulässig, wenn der Nutzungsbeginn zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgt ist. Der Nutzungsbeginn darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2020.
- Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!). Fehlende, widersprüchliche oder unschlüssige Angabe gehen Zulasten des Bewerbers.
- Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als zwei Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.
REFERENZ 1
Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, überwiegender Schwierigkeitsgrad:
- Honorarzone II - III: 15 Punkte
- Honorarzone I: 10 Punkte
Aufgabenstellung Leistungsgegenstand:
- Neubau einer barrierefreien Wohnanlage: 30 Punkte
- Neubau einer Wohnanlage: 20 Punkte
- Sanierung oder Umbau einer barrierefreien Wohnanlage: 15 Punkte
- Sanierung oder Umbau einer Wohnanlage: 10 Punkte
Projektvolumen KG 410, 420, 430, 470 & 480 EUR brutto:
- Ab 1 Mio. EUR: 10 Punkte
- 800.000 EUR - 1 Mio. EUR: 5 Punkte
- Unter 800.000 EUR: 0 Punkte
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte
- Referenz beinhaltet altersgerechtes Bauen (z.B. Pflegeheime, Geriatrien, Senioren-Tagespflege etc.) Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte
REFERENZ 2
Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, überwiegender Schwierigkeitsgrad:
- Honorarzone II - III: 15 Punkte
- Honorarzone I: 10 Punkte
Aufgabenstellung Leistungsgegenstand:
- Neubau einer barrierefreien Wohnanlage: 30 Punkte
- Neubau einer Wohnanlage: 20 Punkte
- Sanierung oder Umbau einer barrierefreien Wohnanlage: 15 Punkte
- Sanierung oder Umbau einer Wohnanlage: 10 Punkte
Projektvolumen KG 410, 420, 430, 470 & 480 EUR brutto:
- Ab 1 Mio. EUR: 10 Punkte
- 800.000 EUR - 1 Mio. EUR: 5 Punkte
- Unter 800.000 EUR: 0 Punkte
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte