Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner.Vertragsgegenständlich ist Software aus verschiedenen Produktfamilien des Herstellers "Red Hat".
Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.
Der sich aus dem Preisblatt ergebene Angebotspreis.
## UnterauftragnehmerWill der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben.
##Bieter/BietergemeinschaftBietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
Offenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2 GWB, §§ 14 Abs.1, 15 VgV Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
###Ausschluss von Bietern außerhalb des GPAsUnternehmen aus Staaten außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, welche das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, kurz: GPA) mit der Europäischen Union nicht geschlossen haben, sind zu diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.