Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die Bewer-bung von Auszubildenden und Dualen Studenten.Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2026 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 30.06.2030.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die Bewerbung von Auszubildenden und Dualen Studenten.Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2026 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 30.06.2030.
Um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen, hat sich die Auftraggeberin entschieden, nicht nur mit einem, sondern mit bis zu drei Anbietern von geeigneten Bewerberplattformen entsprechend der Rangfolge der Wirtschaftlichkeitsbewertung einen eigenständigen Vertrag abzuschließen. Der Auftrag gliedert sich demnach in drei Lose:
Los 1: Anbieter Rang 1 WirtschaftlichkeitsbewertungLos 2: Anbieter Rang 2 WirtschaftlichkeitsbewertungLos 3: Anbieter Rang 3 Wirtschaftlichkeitsbewertung
Weitere Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens und den Konditionen der Leistungserbringung ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen insbesondere aus den Anlagen "Leistungsbeschreibung", "EVB-IT Cloudvertrag" und "Kriterienkatalog für Cloudleistungen".
Zur Preisbewertung haben die Bieter die Angebotspreise wie gefordert in die Anlage "Preisblatt" einzutragen. Maßgeblich für die Preisbewertung ist die Angebotssumme (brutto) gemäß Preisblatt.
Für die Preisbewertung gilt folgendes: Bezogen auf die Angebotssumme (brutto) erhält der Bieter mit dem günstigsten Preis die volle Punktzahl (= 10 Punkte). Von der Punktzahl der nachfolgenden Bieter wird jeweils prozentual der Wert abgezogen,um welchen ihr Angebot über dem des günstigsten Preises liegt. Bei einer Abweichung von mehr als hundert Prozent erhält ein Bieter null Punkte. Minuspunkte werden nicht vergeben. Anschließend wird der erreichte Punktwert mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert.
Zur Qualitätsbewertung haben die Bieter ein Leistungserbringungskonzept (nachfolgend "LEK") einzureichen.Das LEK hat im Sinne einer (Power-Point-/PDF-) Präsentation aufzuzeigen, ob und wie die Anforderungen der Leistungsbeschreibung umgesetzt werden. Das LEK darf einen Gesamtumfang von maximal 30 Seiten/Folien nicht überschreiten; darüberhinausgehende Seiten/Folien werden nicht berücksichtigt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet mit Ablauf des 30.06.2026
Eine Nachforderung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (GWB, VgV).
Siehe Vergabeunterlagen ("Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen").
Ein Bieter muss über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) verfügen. Ein entsprechendes gültiges und von einer bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle ausgestelltes digitales Zertifikat inkl. passender Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability, SoA) ist mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage des Originals bleibt vorbehalten. Gleichwertige Informationssicherheitsmanagementsystemstandards und gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt, wobei der Bieter in beiden Fällen die Gleichwertigkeit schlüssig darstellen und nachweisen muss.