Verfahrensangaben

Open House Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur besonderen interdisziplinären...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.11.2033
03.11.2033 09:00 Uhr
03.11.2033 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
DE811695320
81739
München
Deutschland
DE212
vergabestelle1@by.aok.de
08962730267

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
022894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85110000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.

Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen.

Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden.

Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen.

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch.

Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages:

- Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder)

- Pauschalbetrag für die Genanalyse

- Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm

In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar.

Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.

Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung.

Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen.

Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet.

Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden:

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Bereich Recht
Vergabestelle SGB V
Carl-Wery-Str. 28
81739 München

Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird.

Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland
DE2

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Ansprechpartner.

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Bereich Versorgungsmanagement
Sandra Riesch
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Tel: 089 62730-272
Fax: 089 62730-650272
E-Mail: sandra.riesch@by.aok.de

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

999
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHY2Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Empfänger des Angebots / Teilnahmeantrags
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Zulassung zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 108, 109 SGB V.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft.

Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 1) und Vorlage des Zertifikats auf Verlangen in Kopie.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Das FBREK-Zentrum ist Teil des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs und verpflichtet sich zur inhaltlichen Umsetzung der Vorgaben der SOP DK.

Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 2)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eine regelmäßige Evaluation von Kennzahlen zu Qualitätssicherungsanforderungen der Ergebnisqualität des FBREK-Zentrums

Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 3).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Vorhandensein einer IK-Nummer für die Einschreibung und Abrechnung

Nachweis durch Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung (Eigenerklärung 4).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertrag zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung), siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung