Die Stadt Bad Kissingen beabsichtig die Verpflichtung für die Winterdienstsaisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 im Rahmen der Ausschreibung: "Durchführung von Winterdienstarbeiten auf Gehwegen und Radwegen der Stadt Bad Kissingen", extern zu vergeben.
Die Ausschreibung ist in 12 Lose unterteilt.
Eine losweise Vergabe ist vorgesehen.
Mit der Auftragserteilung erhält der AN die für ihn maßgebenden Pläne und Streckenlängen für die Durchführung und die Abrechnung der Leistungen in der für ihn erforderlichen Stückzahl.
Die Alarmierung zum Winterdiensteinsatz erfolgt durch den AG ebenso wie die Gestellung der Streumittel.
Die winterdienstlich zu bearbeitenden Flächen werden in insgesamt 12 Lose unterteilt. Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nicht für alle Lose abzugeben.
Der AG behält sich eine losweise Vergabe der einzelnen Dienstleistungen jeweils an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vor.
Eine Gesamtvergabe wird nicht ausgeschlossen.
Aufteilung der Lose:Los 1 Albertshausen Los 2 ArnshausenLos 3 PoppenrothLos 4 ReiterswiesenLos 5 GaritzLos 6 Hausen/KleinbrachLos 7 WinkelsLos 8 Ost- und Nordring (einschl. Fußgängerüberwege)Los 9 Westring (einschl. Fußgängerüberwege) Los 10 Parkfriedhof (Innenbereich mit Parkplatz außen)Los 11 Innenstadt HandräumungLos 12 Radwege
Winterdienstarbeiten im Verbandsgebiet der Stadt Bad Kissingen.
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Nachforderungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen.Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:Durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nachweisen. Durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit müssen die Bieter eine Eigenerklärung zur Maschinenausstattung/ Fuhrparkgröße sowie Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre mit dem Angebot einreichen.
Beachte Formblatt 444 Referenzbescheinigung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.pdf
Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
Der AG stellt das notwendige Streumittel, in der Regel ein Streusalz, dem AN gemäß Bedarf kostenfrei zur Verfügung. Die Aufwandmenge je m² liegt in der Regel bei ca. 30 g (Gramm) ist aber den Anforderungen an den jeweiligen Winterdiensteinsatz anzupassen.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 20 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 40 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 50 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 90 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 100 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 240 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 230 kg.
Durchschnittliche Aufwandsmenge je Einsatz 140 kg.