Das Kriterium Preis wird mit maximal 45 Punkten bewertet.
Das Angebot mit dem geringsten Bruttopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblatt) erhält 45 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 45
Preis Bieter XY
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung.
Das Kriterium Pädagogisches Gesamtkonzept
Das Kriterium wird mit maximal 30 Punkten bewertet.
Der Bieter muss mit seinem Angebot ein pädagogisches Gesamtkonzept einreichen.
Mit dem Konzept hat der Bieter für das konkrete Vorhaben darzulegen, wie er die Ziele des Projektes sicherstellt. Das Konzept darf 20 DIN A4 Seiten (vorzugsweise in Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 1,0) nicht überschreiten.
Folgende Aspekte müssen in diesem Gesamtkonzept zwingend Berücksichtigung finden:
- Darlegung der Expertise und Erfahrungen des Trägers in der Schulsozialarbeit
- Konkrete Darlegung der vorhandenen Netzwerkstrukturen
- Ausgestaltung der Kooperation mit den Akteuren vor Ort (Schule, Schüler, Eltern udgl.)
- Rolle des Mitarbeiters in der Praxisklasse mit deren Aufgaben und Verantwortungen
- Personalgewinnung und Personalmanagement
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
Die Angaben des päd. Gesamtkonzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung.
Bewertung:
sehr gutes Konzept zur Zielerreichung: 30 Punkte
gutes Konzept zur Zielerreichung: 20 Punkte
Ziele werden im ausreichenden Maße erreichbar: 10 Punkte
keine ausreichende Zielerreichung erkennbar: 0 Punkte
Das Kriterium Anteil der Overheadkosten an den Gesamtkosten
Das Kriterium wird mit maximal 15 Punkten bewertet.
Die Bewertung des Kriteriums wird wie folgt vorgenommen:
Die Overheadkosten sind die Summe aus Sachkosten und Verwaltungskosten lt. Preisblatt. Diese werden in das Verhältnis zu den Gesamtkosten gesetzt.
Bewertung:
Das Angebot mit den niedrigsten Overheadkosten erhält die Höchstpunktzahl von 15 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional im Verhältnis zu dem Angebot mit den höchsten angebotenen Overheadkosten. Hierzu wird die Höchstpunktzahl mit dem niedrigsten angebotenen Overheadkosten multipliziert und durch die Overheadkosten des jeweils zu bewertenden Angebots geteilt. Die errechnete Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Das Kriterium Berufserfahrung des Trägers in der Schulsozialarbeit
Das Kriterium wird mit 10 Punkten bewertet. Maßgeblich sind die Jahre, die zum geplanten Vertragsbeginn erreicht werden. Dabei zählen nur volle Jahre.
Bewertung:
Das Angebot mit der höchsten Berufserfahrung erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional im Verhältnis zu dem Angebot mit den niedrigsten Jahren an Berufserfahrung. Hierzu wird die Höchstpunktzahl mit dem Angebot mit der höchsten Berufserfahrung multipliziert und durch die Jahre der Berufserfahrung des jeweils zu bewertenden Angebots geteilt. Die errechnete Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.