Die Bodenbeläge haben entscheidenden Einfluss auf die
ästhetische Gestaltung, Einhaltung der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften sowie die Wirtschaftlichkeit des
Objektes. Daher wurden Kriterien entwickelt, die als
unverzichtbare Anforderungen an Bodenbeläge zu stellen sind.
Sie müssen von den angebotenen Produkten sowie ihren
Herstellern erfüllt werden.
A) Ästhetik, Farbe, Design
Angebotene Produkte müssen dem vorgegebenen Design und
der Farbe in Bezug auf Grundfarbe, Granulatfarben, Granulatgröße und die Dichte des Granulates entsprechen. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden.
B) Umweltverträglichkeit
Es dürfen nur umweltverträgliche Linoleumbodenbeläge eingesetzt werden. Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass:
Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in
Wohn- und Arbeitsräumen bestehen.
Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch
eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch
ein unabhängiges Institut, die Freiheit von Schadstoffen der
Produkte dauerhaft gesichert ist.
Der Hersteller ein Zertifikat nach NATUREplus nachweisen kann.
C) Reinigung/Pflege
Nach der Grundreinigung wird der Bodenbelag mit Wischpflegemitteln regelmäßig gereinigt und gepflegt.
D) Sicherheit
Brand / Brandgase
Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen.
Zigarettenglut:
Die Beläge sind beständig gegen Zigarettenglut (keine Verbrennung der Oberfläche gemäß EN 1399 / DIN 51961).
Rutschsicherheit:
Die angebotenen Beläge sind als rutschsicher eingestuft gemäß der geforderten bzw. gewünschten Klasse R 9 oder R 10 (BGR 181 und DIN 51130).
Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines unabhängigen Instituts zu belegen.
Elektrostatisches Verhalten:
Das Elektrostatische Verhalten beim Begehen soll nach EN 1815 antistatisch sein (Aufladung < 2 kV).
Fußbodenheizungseignung:
Die Bodenbeläge müssen für Fußbodenheizungen geeignet sein.
E) Verlegung
Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen. Es sind mindestens 3 Referenzen mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen.
F) Muster
Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden
Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für
Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in
Design und technischer Ausführung identische Produkt
standardmäßig verfügbar ist.
Die ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen.
G) Garantien / Zertifikate
Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet.
Hinweistext technische Anforderungen:
Der Belag muss den Anforderungen der EN 14521 entsprechen. Die nachstehenden technischen Anforderungen sind nach Aufforderung zu belegen.
Mit werkseitigem Oberflächenschutz, bestehend aus Primer und
Finish, doppelt UV-vernetztantistatisch, Aufladungsspannung im
Begehversuch gemäß DIN 54345-2 und DIN EN 1815 max. 2 kV, geeignet für Klassen 23/34/42 nach DIN EN 685 Trittschall-verbesserungsmaß DIN EN ISO 140-8 über 4 bis 6 dB, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhalten EN 13501-1 Klasse Cfl-s1,brandtoxikologisch unbedenklich, entspricht den Anforderungen des Naturplus e.V., korkmehlfreie Nutzschicht, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut.