Erklärung gemäß der Frauenförderverordnung
Für weitere Ausführungen siehe "Angebotsaufforderung"
Betriebshaftpflicht
Der Bieter hat nachzuweisen, dass eine - zum Zeitpunkt des Fristendes - für den Eingang des Angebots - aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung in Deckung genommen wird:
(1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,--
(2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,--,
sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind.
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.