Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Filmproduktion

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.09.2026
02.10.2026 13:00 Uhr
02.10.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
DE 136629780
Fasanenstr. 85
10623
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabestelle@berlin-partner.de
+49 3046302-500

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
DE 296830277
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309013-7613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92111200-4
92112000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffungsziel sind filmische Maßnahmen, welche
- Berlin als attraktiven Wirtschafts- , Wissenschafts- und Kreativstandort sowie als Sport- und Kulturmetropole gemäß den vom Land Berlin definierten Key Messages (Kernbotschaften) positionieren,
- Berlin national und international als attraktiven Arbeits- und Innovationsstandort darstellen und auf Angebote zu Ansiedlungs- , Expansions- und Standortsicherungsprojekten aufmerksam machen,
- Bewusstsein und Identifikation der Berliner:innen mit ihrer Stadt stärken,
- Das Berlin Partner Netzwerk fördern und ausbauen sowie Berlin Partner Unternehmen als Teil eines starken und lebendigen Business Netzwerks positionieren,
- Berlin Partner und seine Veranstaltungen bei Stakeholdern und externen Zielgruppen bekannt machen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Filmproduktionsleistungen für verschiedene Fachbereiche der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Der Leistungsumfang je Abrufprojekt erstreckt sich auf:
- Konzeption & Redaktion (Ideenentwicklung, Treatment/Drehbuch, Storyboard),
- Vorproduktion (Projektplanung, Casting, Locations, Genehmigungen),
- Produktion (Dreharbeiten inkl. Regie, Kamera, Ton),
- Postproduktion (Schnitt, Tonbearbeitung/Mischung, Color Grading, Grafik/Motion Design, Untertitel/Barrierefreiheit nach Vorgabe),
- Versionierung & Formatausspielungen (z. B. 16:9, 1:1, 9:16; DE/EN),
- Übergabe der finalen Master sowie - soweit vereinbart - von Rohmaterial/Offenprojekten.

Umfang der Auftragsvergabe

750.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Es wird beabsichtigt, einen Vertrag für nachfolgenden Zeitraum abzuschließen:

Vertragsbeginn: 05.12.2026
Vertragsende: 04.12.2027

Die Ausführungsfrist beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und beläuft sich auf einen festen Zeitraum von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

Der Vertrag endet jedoch spätestens:

A) zum 04.12.2030
B) nach Erreichen der budgetären maximalen Obergrenze i.H.v. 750.000,00 Euro (netto) insgesamt.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Fasanenstr. 85
10623
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Die Bewertung im Zuschlagskriterium "Preis" erfolgt anhand des "Gesamtevaluierungspreises" gemäß Preisblatt.

Der Bieter mit dem niedrigsten "Angebotspreis" erhält 30 Punkte. Die preislich nächstgereihten Bieter erhalten einen prozentuellen Punkteabschlag, der jenem Maß entspricht, um welches sie dem niedrigsten Pauschalpreis überschreiten (lineare Interpolation). Ein Angebot, das den "Angebotspreis" des günstigsten Angebots um 100 % oder mehr überschreitet, erhält daher null Punkte.

1.1 Preis Tagessätze 40%
1.2 Preis Imagefilm 20%
1.3 Preis Veranstaltungsdoku 20%
1.4 Preis Reportage 20%

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Arbeitsproben und Konzeptbeschreibung

Der Bieter hat mit dem Angebot insgesamt drei Arbeitsproben einzureichen. Die Arbeitsproben können mit den Unternehmensreferenzen deckungsgleich sein. Im Folgenden werden die Arbeitsproben definiert:

- Als erste Arbeitsprobe ist ein ca. 3-minütiger Imagefilm zu einem gesellschaftlichen Thema vorzulegen.
- Als zweite Arbeitsprobe ist ein ca. 30-sekündiger Film vorzulegen, der für den Einsatz auf Social-Media-Kanälen konzipiert und umgesetzt wurde.
- Als dritte Arbeitsprobe ist ein Veranstaltungsfilm einzureichen, der den inhaltlichen Teil und Get-Together-Sequenzen dokumentiert (Länge ca. 1,5 Minuten).

Zu jeder Arbeitsprobe hat der Bieter eine schriftliche Konzeptbeschreibung von maximal 4 DIN A4-Seiten einzureichen. Die schriftlichen Konzeptbeschreibungen haben die folgenden Mindestinhalte aufzuweisen:

- Zielstellung und Zielgruppe (inkl. Audience-Insight)
- eingesetztes Budget / zugrunde liegende Kalkulation
- Arbeitsstunden/Tage und kurzer Zeitplan
- Kurzbeschreibung der Arbeitsweise des Teams bei der jeweiligen Filmproduktion
- Ausspielungs-Kanäle
- Kernbotschaften / Value Proposition und Tonalität / Stil (Zielgruppen-Fit)
- Ggf. Wiederverwendung des Materials
- Ggf. definierte KPI"s und deren Zielerreichung

Weitere Informationen sind dem Dokument "260068 Aufforderung.pdf" zu entnehmen.

Punkteberechnung des Qualitätspunktwertes (QPW):
Summe Punkte aller Unterkriterien = Qualitätspunktwert (QPW)
Gesamtpunktzahl: (PPW x Gewichtung) + (QPW x Gewichtung) = Gesamtpunktzahl

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
750.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6WM7L2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.

Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Umsetzung Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der erfolgreiche Bieter, Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. Die Informationen über die erforderlichen Daten werden mit Vertragsabschluss bereitgestellt. Sollte der erfolgreiche Bieter die erforderlichen Daten nicht vollständig vorliegen haben, wird er in enger Zusammenarbeit mit Berlin Partner die notwendigen Daten erarbeiten und zur Verfügung stellen.
*****
Bindefrist: Die Bindefrist endet am 30.11.2026 um 23:59 Uhr.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angebote die nach Ablauf der gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht nachgereicht haben, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Als Mindestanforderung für die Eignung müssen vier Unternehmensreferenzen im Bereich Filmproduktion, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu den nachstehenden Themen jeweils eine Unternehmensreferenz einzureichen:

- Imagefilm
- Veranstaltungsfilm
- Interview/ Portraitfilm
- Social Media Reel

Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter (kumulativ) erfüllt sind:

(1) Konzeption des Filmes,
(2) Produktion inkl. Schnitt- und Kameraführung
(3) Einbindung grafischer Elemente (Logo, Abspann, Bauchbinden, Grafiken und Icons u. Ä.)
(4) Referenz nicht älter als 3 Jahre.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Unternehmensprofil:

Als Mindestanforderung für die Eignung hat der Bieter ein aussagekräftiges Unternehmensprofil einzureichen. Das Unternehmensprofil muss Informationen zu den folgenden Mindestinhalten geben:

(1) Arbeitsweise,
(2) Portfolio und
(3) Vorstellung Team / Organigramm

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Schlüsselpersonal:

Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen Ansprechpartner für die Auftraggeberin bereit zu stellen.

Der Projektleiter ist für die operative Planung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich, einschließlich der Koordination aller Teilleistungen. In diesem Zusammenhang trägt er die Verantwortung für das Erreichen von Sach-, Termin- und Kostenzielen im Rahmen der Projektdurchführung. Im Bereich der Planung legt er Ziele sowie benötigte Ressourcen für deren Erreichung fest. Dazu muss er hinreichend befähigt sein, sämtliche das Projekt betreffende Entscheidungen für den Bieter vorzunehmen. Der Projektleiter übernimmt alle Abstimmungen mit der Auftraggeberin sowie die Abwicklungsmodalitäten.

Der Projektleiter muss:

a) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist:
b) zumindest 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung aufweisen:
c) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an zwei Projekten, die die Anforderungen für Unternehmen erfüllen, mitgearbeitet hat.

Der Projektleiter-Stellvertreter muss:

a) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist:
b) zumindest 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung aufweisen:
c) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an zwei Projekten, die die Anforderungen für Unternehmen erfüllen, mitgearbeitet hat.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter hat nachzuweisen, dass eine - zum Zeitpunkt des Fristendes für den Eingang des Angebots - aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung in Deckung genommen wird:

(1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,--
(2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,--,

sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind.

Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen (mindestens EUR 2.000.000,-- pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 200.000,-- pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Angaben, zu §§ 123, 124 GWB (ggf. § 125 WGB)
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
3. Angaben zur Einhaltung der Beitragspflicht zu den Berufsgenossenschaften und Krankenversicherungen
4. Angaben zur Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften
5. Angaben zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
6. Angaben zu den Bestimmung gegen Schwarzarbeit
7. Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge
8. Bevorzugte Vergabe bei gleichwertigen Angeboten
9. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung