Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Gartenschau im Jahr 2003. Auf 5 km Länge Bearbeitungsraum bietet sich die einmalige Chance, die innerstädtische Donau sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Jahrhunderte bestandenen Vollaufstauung der Donau, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird derzeit in acht Teilprojekten geplant, gestaltet und gebaut.
Ziel der Teilprojekte 2 und 4 ist die gewässerökologische Umgestaltung der Donau und der Eltamündung in Tuttlingen.
Die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelte und beschlossene Vorplanung bildet die verbindliche Grundlage für die anzubietenden Planungsleistungen. Mit diesen erarbeiteten Vorplanungen werden grundsätzliche Verbesserungen in der Gewässerökologie, der Hydraulik und der Gewässermorphologie erzielt. Die Beachtung der Ziele der Landesstudie Gewässerökologie sind auch bei den weiteren Planungen Grundvoraussetzung.
Im Rahmen des hiermit ausgeschriebenen VgV-Verfahrens wird ein Fachbüro gesucht, dass die beschriebenen Planungen für die Teilprojekte 2 (erster Bauabschnitt) und 4 fortsetzt.Die Planungen der TP 2 und 4 im Bereich der alten und der neuen Eltamündung sind räumlich und funktional sowohl in der weiteren Planung, als auch in der Ausführung nahezu untrennbar miteinander verwoben. Die vorliegenden Vorentwürfe müssen gemeinsam weiter geplant werden. Die abgefragten Planungsleistungen werden deshalb auch nur gemeinsam vergeben.
Der Auftrag für beide Teilprojekte umfasst freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der Leistungen Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 3 HOAI und § 43 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 und umfasst die Leistungsphasen (Lph) 3 bis 8. Inwieweit die anbietenden Büros noch ergänzende Teilleistungen für die Lph 1 + 2 HOAI der vorliegenden Planungen anbieten möchten, liegt in deren Ermessen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:- Zunächst werden die Lph 3 und 4 beauftragt.- Nach Abschluss der Lph 4 und erteilter Genehmigung, erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Bau durch das Land (für das TP 2) und durch die Stadt (für das TP 4) die weitere Beauftragung der Lph 5 bis 8. Ein Anspruch auf die Folgebeauftragung besteht nicht.
Donau/Eltamündung (siehe Anlage 1 Übersichtsplan Teilprojekte)
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise, Kenntnisse über hydrologische und ökologische Besonderheiten der Donau im Raum Tuttlingen): 20%Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung (Einbindung der TP 1 + 3 in die Gesamtplanung der TP 2 + 4): 10%Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%
Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich landschaftlich-städtebaulicher Einbindung, Ökologie, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15%Methodik zur Termineinhaltung: 5%Methodik zur Kosteneinhaltung: 5%
Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15%Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5%
Honorarangebot vorzugsweise i. R. d. HOAI. Das niedrigste Honorarangebot (= Summe beider Teilangebote) wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet. (ab + 100% = 0 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gesamteindruck der Präsentation
Für das Projekt wird eine Förderung beim Land Baden-Württemberg beantragt.
2-stufiges Verfahren mit voran geschaltetem Teilnahmewettbewerb:
1. Stufe - Teilnahmewettbewerb:Für den Teilnahmewettbewerb ist der beigefügte Bewerberbogen mit den Beiblättern A-G zu verwenden, der heruntergeladen werden kann. Dieser ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den angeforderten Nachweisen und Erklärungen fristgemäß einzureichen. Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen ist die Rangfolge der nach Wertung erreichten Punktezahl maßgeblich. Die drei - höchstens vier - Bewerber, die die Kriterien am besten erfüllen, kommen weiter in die Stufe 2 des Verfahrens; bei Gleichstand entscheidet das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
2. Stufe - Verhandlungsverfahren:Die für die zweite Stufe zugelassenen Teilnehmer werden dazu aufgefordert, ein Honorarangebot zu unterbreiten. Die Angebotsfrist gemäß § 17 Abs. 7 VgV wird von 30 wird auf 15 Kalendertage verkürzt, wenn die Bewerber damit einverstanden sind (siehe Beiblatt D). Jeder zugelassene Teilnehmer wird zu einem Vorstellungs- und Verhandlungsgespräch eingeladen, bei dem er sich und sein Planungsteam vorstellt. Der Termin wird dann noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Bewerber- bzw. Bieterkommunikation findet bis zur Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch in Textform (E-Mail). Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass Antworten auf während der Bewerbungs-/Angebotsfrist gestellte Fragen auf der Vergabeplattform DTVP eingestellt werden. Die Bewerber/Bieter haben sich fortlaufend eigenverantwortlich darüber zu informieren. Die Teilnahmeanträge/Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Teilnahmeanträge/Angebote werden zurück gewiesen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.Die Informationsschreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Bewerbers darauf besteht jedoch nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den vom Bewerber ausgefüllten Unterlagen gehen zu seinen Lasten.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 2, 3 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 4, 5 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 6, 7, 8, 9 und Abs. 2 GWB und fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.Unzulässige Interessenwahrnehmung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 10 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 a.E. GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5, 8 und 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z.B. Berufs- oder Handelsregister,...) nicht älter als 12 Monate hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers -> sofern notwendig, bei Nichtvorlage Ausschluss
Eigenerklärung zum Russlandbezug gemäß EU-Verordnung 2022/576 -> bei Nichtvorlage Ausschluss
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers im beschriebenen Leistungsbereich in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre (max. Punkte >/= 1,3 Mio. EUR netto). Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln abzugeben.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins, der nicht älter als 12 Monate ist hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss gerade auf die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung dabei entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Zudem muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestsummen sind für Personenschäden >/= 1,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden >/= 1 Mio. EUR. Sollten diese Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung nicht vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Angaben zum Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten im beschriebenen Leistungsbereich (max. 2 Punkte bei >/= 8 festangestellten Beschäftigten)
Referenzen (die Angaben sind in Anlage 8, Beiblatt B zu machen), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (als informelle Angaben), Abschluss mindestens der Leistungsphase 6 zwingend im Zeitraum von 01/2016 bis Datum des Tages der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei Lph 2-8), Gegenstand des Auftrags bei gewässerökologischer Umgestaltung oder vergleichbar (max. 2 Punkte), Projektgegenstand Gewässerumbau (Gewässer I. Ordnung oder II. Ordnung) (max. 2 Punkte), Vergleichbarkeit mit der Machbarkeitsstudie (max. 1 Punkt), Nettobausumme >/= 1,2 Mio. EUR (max. 2 Punkte).
Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in der Summe maximal 5 Referenzprojekte (Anlage 8, Beiblatt B) eingereicht werden. Die 3 besten (höchste erreichte Punktzahl = 27 Punkte) Referenzen werden gewertet. Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen -> Ausschluss aus dem Verfahren
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten -> Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen oder Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" bzw. "Architekt/in" zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in bzw. Architekt/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung des Auftrags eine/n entsprechende/n Ingenieur/in bzw. Architekt/in benennen -> Ausschluss bei Nichtvorlage
- Erklärung zur Eignungsleihe über die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erbringung der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.- Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, dass diesen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen sowie deren Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB -> Ausschluss bei Nichtvorlage
Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, Benennung eines geschäftsführenden, vertretungsberechtigten Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
Siehe angehängte Vertragsmuster mit Teilleistungstabelle, insbesondere Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 3 und 4. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht.