Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Gartenschau im Jahr 2003. Die Stadt Tuttlingen ist erneuter Ausrichter der Gartenschau im Jahr 2031. Die acht Teilprojekte der Donauentwicklung bilden vorrangig den baulichen Rahmen der Gartenschau - die so genannte Daueranlage. Das zu beplanende Teilprojekt 7 besteht aus drei Unterprojekten. 7a - Neubau des Sängersteges; 7b - Sanierung und Weiterentwicklung des Stadtgartens; 7c - Umgestaltung von drei angrenzenden Straßenräumen. Die in diesem VgV-Verfahren angefragten Planungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf die Teilprojekte 7b und 7c.Beim Stadtgarten handelt es sich um eine in Teilen denkmalgeschützte Gartenanlage aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Seit seiner Entstehung vor ca. 130 Jahren sind bis auf laufende Unterhaltungsmaßnahmen keine Sanierungen vorgenommen worden. Die Grundstrukturen wie das Wegenetz und der alte Baumbestand entsprechen noch weitgehend der Ursprungsplanung von 1897. Die zwei historischen, jedoch nicht mehr denkmalgeschützten Brunnen, sowie das zentrale Denkmal wurden mehrfach verändert. Für die Brunnen liegt eine Vorentwurfsplanung vor, die in die weitere Planung zu integrieren und fortzuführen ist. Teile des Stadtgartens sind so abgewirtschaftet, dass nur noch ein Neubau in Frage kommt.Die umgebenden Straßenräume isolieren den Stadtgarten sowohl vom städtebaulichen Umfeld, als auch der nördlich angrenzenden Donau und dem gegenüber liegenden Donaupark (Gartenschaugelände 2003). Im Zuge der Neuplanung sollen Sie zu "grünen urbanen Stadträumen" umgestaltet werden. Deshalb liegt auch hier honorarmäßig und gestalterisch der Schwerpunkt in der Freiraumplanung. Fachliche Expertise im Straßenbau ist für deren Umgestaltung jedoch unerlässlich.Für diese zwei Teilprojekte 7b und 7c wurden im Zuge einer Mehrfachbeauftragung von zwei Landschaftsarchitekturbüros erste Planungsideen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelt. Diese Planungen entsprechen weitgehend, aber noch nicht final der Leistungsphase 2 - Vorentwurf. Beide Planungen beinhalten wesentliche Ideen die für eine Vertiefung in der nun zu erbringenden Fortsetzungsplanung verpflichtend zu Grunde gelegt werden. Es gibt aber auch Bereiche, wo im Zuge der weiteren Planung noch ergänzende und alternative Ideen entwickelt werden sollen.
Für große Teile dieses Teilprojektes sind somit Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 (Entwurf Freianlagen) bis Leistungsphase 8 zu erbringen, und anteilig noch Nacharbeiten der Leistungsphase 2. Das Teilprojekt 7a - Neubau Sängersteg - befindet sich bereits in der Entwurfsphase und ist im südlichen Brückenumfeld der Weimarstraße und des Stadtgartens auf die vorliegenden Machbarkeitsstudien abgestimmt.
Der Auftrag für die Teilprojekte 7b und 7c beinhaltet freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der Leistungen Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 und umfasst die Leistungsphasen (Lph) 3 bis 8. Inwieweit die anbietenden Büros noch ergänzende Teilleistungen für die Lph 1 + 2 HOAI der vorliegenden Planungen anbieten möchten, liegt in deren Ermessen. Beauftragt werden im Rahmen eines Stufenvertrages zunächst die Grundleistungen der Lph 3 und 4 gemäß HOAI. Nach Abschluss der Lph 4 und erteilter Genehmigung, erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Bau die weitere Beauftragung der Lph 5 bis 8. Ein Anspruch auf die Folgebeauftragung besteht nicht.
Stadtgarten Tuttlingen FlSt-Nr. 5544, 5544/1, 5544/2 sowie die umgebenden Straßen Bismarckstraße, Weimarstraße und Moltkestraße
Es handelt sich hier zunächst nur um einen Aufruf zum Wettbewerb, für die Interessenbekundung muss lediglich in diesem Projektraum auf "Teilnehmen" geklickt werden.Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist am 13.07.2026 wird dann zum gegeben Zeitpunkt Zugriff auf die Teilnahmeunterlagen gewährt.Falls nach Studium der Verfahrensunterlagen weiterhin Interesse an der Ausführung des Auftrags besteht, bitten wir darum Ihr Interesse durch Abgabe eines Teilnahmeantrags innerhalb der entsprechenden Frist zu bestätigen (Interessenbestätigung).Dieser Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne weitere gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben!
3-stufiges Verfahren mit voran geschaltetem Aufruf zum Wettbewerb:1. Stufe - Interessenbekundungsverfahren:Für das Interessenbekundungsverfahren hat der Bewerber durch Anmeldung auf der Vergabeplattform DTVP unter dem Projekt "26-24: Interessenbekundungsverfahren - Freianlagenplanung Stadtgarten Tuttlingen und Umgestaltung von 3 umgebenden Straßenräumen" sein Interesse zu bekunden. Bekanntmachung dazu erfolgt über DÖE.Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist am 13.07.2026 wird den Bewerbern voraussichtlich am 11.08.2026 durch Freischaltung der Zugriff auf die Teilnahmeunterlagen gewährt.2. Stufe - Interessenbestätigungsverfahren (=Teilnahmewettbewerb):Soweit nach Lektüre der Verfahrensunterlagen beim Bewerber weiterhin Interesse an der Ausführung des Auftrags besteht, hat er sein Interesse durch die Abgabe eines Teilnahmeantrags innerhalb der Frist zu bestätigen (Interessenbestätigungsverfahren). Für das Interessenbestätigungsverfahren ist der beigefügte Bewerberbogen mit den angehängten Beiblättern zu verwenden, die heruntergeladen werden können. Dieser ist vollständig ausgefülltzusammen mit den angeforderten Nachweisen und Erklärungen fristgemäß einzureichen. Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen ist die Rangfolge der nach Wertung erreichten Punktezahl maßgeblich. Die drei - höchstens fünf - Bewerber, die die Kriterien am besten erfüllen, kommen weiter in die Stufe 3 des Verfahrens; bei Gleichstand entscheidet das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.3. Stufe - Verhandlungsverfahren: Die für die dritte Stufe zugelassenen Teilnehmer werden dazu aufgefordert, ein Honorarangebot zu unterbreiten.Die Angebotsfrist gemäß § 17 Abs. 7 VgV wird von 30 wird auf 10 Kalendertage verkürzt, wenn die Bewerber damit einverstanden sind. Jeder zugelassene Teilnehmer wird zu einem Vorstellungs- und Verhandlungsgespräch (voraussichtlich in KW 45) eingeladen, bei dem er sich und sein Planungsteam vorstellt. Der Termin wird dann noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Bewerber- bzw. Bieterkommunikation findet bis zur Öffnung derTeilnahmeanträge bzw. der Angebote ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch in Textform (E-Mail). Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass Antworten auf während der Bewerbungs-/Angebotsfrist gestellte Fragen auf der Vergabeplattform DTVP eingestellt werden. Die Bewerber/Bieter haben sich fortlaufend eigenverantwortlich darüber zu informieren. Die Teilnahmeanträge/Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichteTeilnahmeanträge/Angebote werden zurück gewiesen. AusführlicheInformationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.Die Informationsschreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Bewerbers darauf besteht jedoch nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den vom Bewerber ausgefüllten Unterlagen gehen zu seinen Lasten.
Eigenerklärung zum Russlandbezug gemäß EU Verordnung 2022/576 -> bei Nichtvorlage Ausschluss
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 2, 3 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 4, 5 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 6, 7, 8, 9 und Abs. 2 GWB und fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.Unzulässige Interessenwahrnehmung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 10 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 a.E. GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5, 8 und 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Referenzen zu einem gleichartigen Projekt nach Art und Umfang inkl. Denkmalschutzbezug.Die Referenzen im Einzelnen werden noch vor allem in den Teilnahmeunterlagen in der nächsten Verfahrensstufe ausgeführt, sobald bekannt. Dasselbe gilt auch für die weiteren Eignungskriterien, insbesondere auch zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) u.a.Die Gewichtung erfolgt in Punkten, die noch im Einzelnen in den Teilnahmeunterlagen festgelegt werden. Die unten stehende Gewichtung ist nur beispielhaft.
Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, Benennung eines geschäftsführenden, vertretungsberechtigten Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt
Siehe angehängte Vertragsmuster mit Teilleistungstabelle, insbesondere auch die Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn. - zugänglich in der nächsten Verfahrensstufe.Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 3 und 4. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht.