Ausstattung Flurzonen BA 3 Otto-Hahn-Gymnasium Tuttlingen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Tuttlingen
08327050-A8299-56
Rathausstraße 1
78532
Tuttlingen
Deutschland
DE137
Fachbereich 9 - Bauservice und Gutachterwesen
bauservice@tuttlingen.de
+49 7461-99461
+49 7461-995461

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721-9268730
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721-9268730
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39160000-1
39110000-6
39130000-2
39120000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken.
Ausgeschrieben wird die Ausstattung der Flurzonen des Otto-Hahn-Gymnasiums mit neuem Mobiliar.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude des Otto-Hahn-Gymnasiums ist die Weiterentwicklung der Raumkonzeption nach heutigen Erfordernissen und eine Modernisierung der Gebäude entsprechend den aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten im Bestand. Das Bauvorhaben wird in mehreren Bauabschnitten umgesetzt.
Die Flurzonen im OHG sollen mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.
Die Ausstattung der Flurzonen erstreckt sich über drei Etagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
16.02.2026
16.03.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mühlenweg 9
78532
Tuttlingen
Deutschland
DE137

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotssumme

Zuschlagskriterium ist die niedrigste Angebotssumme

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zu Ziff. 5.1.3 Geschätzte Dauer:
Die Lieferung und der Aufbau müssen 6 - 10 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6U5T80

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Anfragen zur Ausschreibung sind über den Button "Kommunikation" im DTVP zu stellen.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.
Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Ein öffentlicher Termin zur Angebotsöffnung findet nicht statt (§ 55 Abs. 2 VgV).

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden bei Bedarf nachgefordert (§ 56 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 2, 3 und Abs. 2 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 4, 5 und Abs. 2 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 6, 7, 8, 9 und Abs. 2 GWB und fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB.
Unzulässige Interessenwahrnehmung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 7 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 10 und Abs. 2 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 a.E. GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5, 8 und 9 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignung zur Berufsausübung:
- Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister unter Nennung der entsprechenden Stelle.
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen und dass das Unternehmen in die letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
-> Nachweisführung zur Eignung:
Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer mit dem Angebot anzugeben.
- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Erklärung, dass die am Auftrag und während der Vertragslaufzeit als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen)
- Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet)
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
-> zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl und ggf. Nachunternehmen nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, angefordert (die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens anzugeben sind: Objekt, Auftraggeber, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, mit eigener Leistung ausgeführter Umfang, eingesetzte Arbeitskräfte, Bieter der engeren Wahl: Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Bieter der engeren Wahl: Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
-> zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl und ggf. Nachunternehmen nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, angefordert (die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung