Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt, nach der Fertigstellung des neuen Bahnhofsvorplatz als multimodaler Verkehrsknotenpunkt, die Sanierung des denkmalgeschützten Stadtbahnhofs in Tuttlingen.Der Stadtbahnhof wurde im Jahr 1931 eingeweiht und war zur damaligen Zeit in Tuttlingen eines der modernsten Gebäude und stellte eine neue Art des Bauens dar. Dies ist unter anderem ein Grund warum der Stadtbahnhof unter Denkmalschutz steht. Im Laufe der Jahrzehnte wurde auf der Westseite ein Anbau als erweiterte Küche der dort vorhandenen Gastronomie genutzt und im darunter liegenden Kellergeschoss wurde eine Diskothek eingebaut. Die oberen Geschosse auf der Westseite sind bisher als Büros genutzt worden. Auf der Ostseite befinden sich Wohnung die auch zukünftig als Wohnungen genutzt werden sollen. Seit einigen Jahren befindet sich der Bahnhof in städtischer Hand. In mehreren Schritten soll nun das gesamte Areal entwickelt werden.
Für das Bahnhofsgebäude wurde eine umfassende Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese bildet die Grundlage für die spätere denkmalgerechte Sanierung. Das Gebäude soll in der äußeren Erscheinung auf den Urzustand von 1931 zurückgeführt werden. Dazu gehören die Sanierung der Fassade mit Fenstern, die Dächer und die Eingangshalle. Das EG soll durch verschiedene Nutzung wie Gastro, Kiosk, Reisebüro belebt und attraktiv gestaltet werden. Die komplette Haustechnik soll bei der Sanierung im UG und EG erneuert werden. Bisher stehen noch keine endgültigen Nutzer für die oberen Ebenen fest. Bis dahin sollen diese bis in die jeweiligen Ebenen durch Übergabepunkte versorgt werden. Ansonsten ist ein Mieterausbau geplant, bei dem bis auf die Sanitärkerne und Teeküchen, die restlichen Ausbauten vom Nutzer kommen.Perspektivisch soll der Bahnhof durch das städtische Fernwärmenetz versorgt werden. Dieser Zeithorizont kann aber bis zu zehn Jahre betragen. In der Zwischenzeit soll die bestehende Heizung erhalten bleiben und ggf. ergänzt werden. Der Bahnhof befindet sich zwar im Besitz der Stadt Tuttlingen ist aber weiterhin in den öffentlich für Bahnkunden zugänglichen Bereichen der Deutschen Bahn gewidmet. Dadurch ist es nötig, die dortigen Umbauten und Sanierungen von der Bahn genehmigen zu lassen. Gerade im Hinblick auf den Brandschutz stellt die Deutsche Bahn erhöhte Anforderungen.
Leistungserbringung Verfahren II - Technische Gebäudeausrüstung (HLS):Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Heizung-, Lüftung- und Sanitärplanung (Anlagengruppe 1 - 3 + 7 - 8 (Leistungsphasen 1 - 8, gemäß § 53 HOAI) entsprechend Teilleistungstabelle in den Unterlagen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Ein besonderes Augenmerk des Auftraggebers liegt in der gemeinsamen Abstimmung aller an der Planung beteiligten Planern. Hier sollte neben allen anderen Anforderungen eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung stattfinden. Die Belange des Brandschutzes, speziell Eingangshalle und die Anforderungen der Deutschen Bahn, müssen hierbei berücksichtigt werden; der Umgang mit verschiedenen Nutzergruppen von Infrastrukturgebäuden oder vergleichbaren Gebäuden, idealerweise auch im Zusammenhang mit Denkmalschutz bei größeren Projekten ist unerlässlich.
Denkmalgeschütztes Gebäude Stadtbahnhof TuttlingenBahnhof 1 - Flurstücknummern 5248/4, 5248/16, 5248/17, 5248/18(siehe Lageplan)
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise): 15%,
Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung: 10 %,
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%.
Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15 %,
Methodik zur Termineinhaltung: 5 %,
Methodik zur Kosteneinhaltung: 5 %.
Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15 %,
Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5 %.
Honorarangebot - vorzugsweise im Rahmen der HOAI.Das niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet (ab + 100% = 0 Punkte).Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gesamteindruck der Präsentation
Die Antragsfrist im Teilnahmeverfahren wird aufdas zulässige Maß von mindestens 15 Tagen festgelegt, § 17 Abs. 3 VgV. Die selben Planer-Leistungen waren - parallel zu den Planer-Leistungen Tragwerk und TGAElektro - bereits zuvor im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Das Verfahren musste jedoch aufgehoben werden, weil keine Teilnahmeanträge eingegangen sind. Folglich wird nun nochmals ein beschleunigtesVerfahren durchgeführt, um auch die Planer-Leistungen TGA HLS rechtzeitig vergeben zu können und gemeinsam mit den anderen beiden Planer-Leistungen die Planung zum Projekttermingemäß starten zu können.
2-stufiges Verfahren mit voran geschaltetem Teilnahmewettbewerb:
1. Stufe - Teilnahmewettbewerb:Für den Teilnahmewettbewerb ist der beigefügte Bewerberbogen mit den Formblättern A-E) zu verwenden, der herunter geladen werden kann. Dieser ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den angeforderten Nachweisen und Erklärungen fristgemäß einzureichen. Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen ist die Rangfolge der nach Wertung erreichten Punktezahl maßgeblich. Die drei - höchstens vier - Bewerber, die die Kriterien am besten erfüllen, kommen weiter in die Stufe 2 des Verfahrens; bei Gleichstand entscheidet das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.Die Teilnahmeunterlagen sind dieselben Unterlagen wie im vorangegangenen und aufgehobenen Verfahren 25-38; eine Anpassung der Bezeichnung auf 25-38-1 hat nicht statt gefunden.
2. Stufe - Verhandlungsverfahren:Die für die zweite Stufe zugelassenen Teilnehmer werden dazu aufgefordert, ein Honorarangebot zu unterbreiten. Die Angebotsfrist gemäß § 17 Abs. 7 VgV wird von 30 wird auf 15 Kalendertage verkürzt, wenn die Bewerber damit einverstanden sind (siehe Formblatt D). Jeder zugelassene Teilnehmer wird zu einem Vorstellungs- und Verhandlungsgespräch eingeladen, bei dem er sich und sein Planungsteam vorstellt. Der Termin wird dann noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass Antworten auf während der Bewerbungsfrist gestellte Fragen auf der Vergabeplattform DTVP eingestellt werden. Die Bewerber haben sich fortlaufend eigenverantwortlich darüber zu informieren.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen.Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.
Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters darauf besteht jedoch nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den vom Bewerber ausgefüllten Unterlagen gehen zu seinen Lasten.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 2, 3 und Abs. 2 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 4, 5 und Abs. 2 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 6, 7, 8, 9 und Abs. 2 GWB und fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB.Unzulässige Interessenwahrnehmung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 10 und Abs. 2 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 a.E. GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5, 8 und 9 GWB
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z.B. Berufs- oder Handelsregister,..) nicht älter als 12 Monate hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers.-> sofern notwendig, bei Nichtvorlage Ausschluss
Eigenerklärung zum Russlandbezug gemäß EU-Verordnung 2022/576.-> bei Nichtvorlage Ausschluss
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 2 Punkte >/= 1,0 Mio. EUR netto). Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln abzugeben.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins, der nicht älter als 6 Monate ist hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss gerade auf die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung dabei entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Zudem muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestsummen sindfür Personenschäden >/= 3 Mio. EUR,für sonstige Schäden >/= 3 Mio. EUR.Sollten diese Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung nicht vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Angaben zum Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevanten Abteilung (max. 2 Punkte bei >/= 10 festangestellten Beschäftigten)
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (als informelle Angaben), Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 07/2020 bis Datum der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei Lph 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Sanierung eines Infrastrukturgebäudes oder vergleichbar (max. 2 Punkte), Projektgegenstand nach gem. § 53 HOAI Infrastrukturgebäude, Verwaltungsgebäude oder Bürogebäude von mindestens Honorarzone II oder höher (max. 1 Punkt) , Sanierung im Denkmalschutz, bzw. erhöhte Anforderungen an Integration (max. 4 Punkte), Vergleichbarkeit Infrastrukturgebäude (max. 1 Punkt).Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in der Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblatt B) eingereicht werden. Die drei besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet.Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen -> Ausschluss aus dem Verfahren
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten-> Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung des Auftrags eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen.-> Ausschluss bei Nichtvorlage
- Erklärung zur Eignungsleihe über die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erbringung der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.- Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, dass diesen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen sowie deren Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB
-> Ausschluss bei Nichtvorlage
Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner, Benennung eines geschäftsführenden, vertretungsberechtigten Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
Siehe angehängtes Vertragsmuster mit Teilleistungstabelle,insbesondere Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 - 3. Es ist beabsichtigt weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht.