Verfahrensangaben

Druckdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.01.2026
19.01.2026 10:00 Uhr
19.01.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ludwigsburg
08118-A2348-64
Hindenburgstr. 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115
Zentrale Beschaffungsstelle
Zentrale.Beschaffung@landkreis-ludwigsburg.de
+49 7141-144-0
+49 7141-144-59632

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721-926-8730
+49 721-926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79800000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Druckdienstleistungen für Abfallgebührenbescheide und Serienbriefe.

Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen.

Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die gegenständliche Leistung umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Mengen an Druckpapier für die Serienbriefe, Bescheide und Beilagen sowie an Versandhüllen, die Fertigstellung der Vordrucke, die Verarbeitung der Druckdaten, den Druck der personalisierten Bescheidblätter, die Konfektionierung und Kuvertierung der Bescheide, die Sortierung der Abfallgebührenbescheide zum Zwecke der Portooptimierung und die Übergabe an den Versanddienstleister. Die Abstimmung mit dem Versanddienstleister zum Zwecke der Sortierung sowie Abholung ist ebenfalls Gegenstand der Leistung.

Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen.

Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Der Vertrag verlängert sich bis zum 31. Dezember 2029, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens zum 01.10.2028 gekündigt wird.

Der verlängerte Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2030, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens zum 1. Oktober 2029 gekündigt wird.

Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hindenburgstraße 30
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 70 Punkte. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl. Die übrigen Angebote werden entsprechend ihrem prozentualen Abstand im Verhältnis zum Angebot des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Maßgeblich für die Bewertung des Entgelts sind die vom Bieter in die Angebotsblätter eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage der Gesamtpreise (brutto), d. h. die vom Bieter angebotenen Entgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen jährlichen Sendungsmengen in die Angebotswertung ein.
Beispiel:
Ein Angebot, das 5 % teurer ist als das Angebot des Bestbieters, erhält in diesem Kriterium einen Punktabzug von 5 % von maximal 70 Punkten, das entspricht 66,50 Punkten.
Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungserbringungskonzept

Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 5 Punkte. Dies entspricht der maximalen Gesamtpunktzahl des bewerteten Qualitätskonzeptes. Das Qualitätskonzept wird wie folgt gewertet: 5 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung. 4 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestaltung. 3 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung. 2 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung. 1 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung. 0 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur internen Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement

Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 5 Punkte. Dies entspricht der maximalen Gesamtpunktzahl des bewerteten Qualitätskonzeptes. Das Qualitätskonzept wird wie folgt gewertet: 5 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung. 4 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestaltung. 3 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung. 2 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung. 1 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung. 0 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entfernung

Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 20 Punkte. Die Punktzahl errechnet sich aus der Entfernung zur Landkreisgrenze und wird wie folgt bewertet:
20 Punkte = Im Landkreis Ludwigsburg.
16 Punkte = Bis 25 km zur Landkreisgrenze.
12 Punkte = Bis 50 km zur Landkreisgrenze.
8 Punkte = Bis 75 km zur Landkreisgrenze.
4 Punkte = Bis 100 km zur Landkreisgrenze.
0 Punkte = Über 100 km von der Landkreisgrenze entfernt.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6TMRUL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

101
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
********************************************************************************
Sonstiges:
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

SONSTIGES:
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. *****************************************************************************
Allgemeiner Hinweis:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten drei Kalenderjahre

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung