Es wurden Energieberatungsleistungen nach Förderrichtlinie "Modul 2 - Energieberatung DIN V 18599" beziehungsweise nach Förderrichtlinie "Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude" für mehrere Liegenschaften des Landkreises Ludwigsburg vergeben. Die Liegenschaften wurden in vier Lose untergliedert. Diese Energieberatungen haben in Form von Sanierungsfahrplänen aufzuzeigen, wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes/ Effizienzhauses zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).