Der Landkreis Ludwigsburg hat die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel des Landkreises Ludwigsburg gemäß den rechtlichen Vorgaben, hier vor allem DGUV Vorschrift 3 und 4 (ehemals BGV A3 und GUV-V A3), DIN VDE 0701/0702 und TRBS 1201 etc., in zwei Losen ausgeschrieben.
Ausgeschrieben wurde die rein technische Prüfung ohne Gefährdungsbeurteilung.
Los 1: Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel des Kreishauses und Außenstellen des Landratsamtes Ludwigsburg. Die Prüfung umfasst 1phasige Geräte. Die geschätzte Abnahmemenge für zwei Jahre liegt bei 36.000 Geräten. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 72.000 Geräten. Die Höchstabnahmemenge liegt bei 75.000 Geräten für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre.
Los 2: Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel der Schulen und Schulkindergärten des Landkreises Ludwigsburg. Die Prüfung umfasst neben den 1-phasigen auch die 3-phasigen Geräte. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 32.250 Geräten. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 129.000 Geräten. Die Höchstabnahmemenge liegt bei 134.000 Geräten für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen das Prüfen, Protokollieren und Kennzeichnen mit Prüfplaketten der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und die Sicherheit der geprüften Geräte erhalten bleiben. Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten.
Der Vertrag gilt ab dem 01.05.2026 bis 30.04.2028.Für den Landkreis Ludwigsburg (Auftraggeber) besteht eine einseitige Vertragsverlängerungsoption auf den Zeitraum 01.05.2028 bis 30.04.2030. Die jeweilige Verlängerungsoption kommt nur zum Tragen, wenn diese schriftlich - spätestens drei Monate vor Vertragsende - vom Auftraggeber gezogen wird. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerung jedoch keinen Anspruch.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Auftragswerte werden zum Schutz von Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.
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