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Abbrucharbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
FB Gebäudemanagement und Liegenschaften
vergabestelle-hochbau@landkreis-ludwigsburg.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Das Helene-Lange Gymnasium, Schloß 1, 71706 Markgröningen wurde als Schloß errichtet. Mit wechselnden Nutzungen wurde es zuletzt als Mädchenschule und nun aktuell als Gymnasium genutzt.
Im Erdgeschoss ist die Mensa unterbracht. Die angrenzende Küche muss aus technischen und hygienischen Gründen saniert werden. Die Arbeiten werden während das laufenden Schulbetriebs ausgeführt. Daher ist teilweise Rücksicht auf den Unterricht bzw. die Prüfungszeiten zu nehmen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Jegliche Arbeiten an der Substanz müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden.

Im Zuge der Abbrucharbeiten sind alle Wand- und Bodenbeläge auszubauen. Die Bodenplatte in der Küche und zwei Nebenräumen für die späteren Kühlzellen wird zurück gebaut. Auch Wand- und Deckenverkleidungen werden zurückgebaut.

WICHTIG Die Rückbauarbeiten müssen auf Grund des Unterrichts in der Zeit von 15.00 bis 21.00 Uhr durchgeführt werden

Haupterfüllungsort

Helene-Lange-Gymnasium
Schloss 1
71706
Markgröningen

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

03.11. - 05.12.2025

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Freihändige Vergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Mario Solutions
70825
Korntal-Münchingen
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form an die Vergabestelle zu richten, über das Vergabeportal DTVP, über welches auch die Vergabeunterlagen bereitgestellt wurden.
Die Fragen der Bieter werden zeitnah beantwortet. Die Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgt bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dieser Online-Plattform abgerufen haben bzw. die Online-Plattform auf solche geprüft haben.
Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Zur Beachtung:

Die Angebotssumme/Gesamtsumme, ggf. ein Preisnachlass, ist auf das Formblatt "KEV 115.1(B)Ang" zu übertragen bzw. zu leisten.

Eine evtl. Skontovereinbarung ist auf dem Formblatt KEV 248
Skonto zu vermerken.

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