Bürodrehstühle
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ludwigsburg
08118-A2348-64
Hindenburgstr. 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115
Zentrale Beschaffungsstelle
Zentrale.Beschaffung@landkreis-ludwigsburg.de
+49 7141-144-0
+49 7141-144-59632

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721-926-8730
+49 721-926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39112000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für den Kauf und die Lieferung von Bürodrehstühlen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Kauf und Lieferung von Bürodrehstühlen. Folgende gültige Kennzeichnungen und Siegel müssen vorhanden sein:
GS-Zeichen oder DGUV Test-Zeichen; Blauer Engel (RAL UZ-117) oder ein gleichwertiges Siegel; der angebotene Bürodrehstuhl entspricht den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und besitzt eine CE-Kennzeichnung.
Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers an die in den Vergabeunterlagen angegebene Verwendungsstelle zu liefern. Die Kosten für Verpackung, Beförderung bis zur Verwendungsstelle sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Geschätzt sind 4 Lieferungen pro Jahr notwendig. Abnahmemengen bis 14.04.2027: Geschätzte Abnahmemenge: 320 Stück, Höchstabnahmemenge: 600 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
19

Für den Auftraggeber besteht die einseitige Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr, bis maximal 13.04.2028. Die Verlängerungsoption muss bis 31.12.2026 gezogen werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hindenburgstraße 40
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Hindenburgstraße 30
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstraße 30/1
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 4
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 20/1
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 20/2
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 20/3
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Hindenburgstr. 46
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Königsallee 59
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Gänsfußallee 8
71636
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Auf dem Wasen 9
71638
Ludwigsburg
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Schillerstr. 63
70839
Gerlingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Franckstr. 20
71665
Vaihingen/Enz
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Mühlstr. 34
71665
Vaihingen/Enz
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Freiberger Str. 51
74321
Bietigheim-Bissingen
Deutschland
DE115

Erfüllungsort

---
Kronenstr. 1
74354
Besigheim
Deutschland
DE115

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis, Qualität und Ergonomie zusammen. Die Wertung des Preises entspricht 50 % der Gesamtwertung und einer Höchstpunkzahl von 40 Punkten.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand einer Teststellung durch ein Wertungsgremium des Auftraggebers mit 8 Testpersonen.
Die folgenden 5 Unterkriterien werden jeweils mit maximal 4 Punkten bewertet . 4 Punkte = sehr gut, 3 Punkte = gut, 2 Punkte = mittelmäßig, 1 Punkt = schlecht, 0 Punkte = sehr schlecht

1. Welchen Gesamteindruck macht der Bürodrehstuhls (z.B. Verarbeitungsqualität);
2. Wie fühlen sich die verwendeten Materialien an (z.B. Softtouch oder Hartplastik);
3. Welchen Eindruck macht die Beschaffenheit der Armstützen (z.B. kein wackeln);
4. Wie wird die Gestaltung des Sitzpolsters und der Rückenlehne empfunden (z.B. keine unangenehmen Druckstellen);
5. Wie wir die Gestaltung der Rückenlehne empfunden (z.B. Kontakt der Schulterblätter, des Rückens und Gesäßes mit der Rückenlehne in jeder Sitzposition möglich).

Die Wertung der Qualität entspricht 25% der Gesamtwertung und einer Höchstpunktzahl von 20 Punkten.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ergonomie

Die Bewertung der Ergonomie erfolgt anhand einer Teststellung durch ein Wertungsgremium des Auftraggebers mit 8 Testpersonen.
Die folgenden 5 Unterkriterien werden jeweils mit maximal 4 Punkten bewertet. Die folgenden 5 Unterkriterien werden jeweils mit maximal 4 Punkten bewertet. 4 Punkte = sehr gut, 3 Punkte = gut, 2 Punkte = mittelmäßig, 1 Punkt = schlecht, 0 Punkte = sehr schlecht

1. Wie ist die Handhabung (z.B. Leichtgängigkeit) des Bürodrehstuhl;
2. Wie sind die Einstellmöglichkeiten des Bürodrehstuhls, auch in Hinsicht auf mögliche besondere Eigenschaften (z.B. 3-D-Rückenlehne oder 4-D-Armauflage);
3. Verständlichkeit der Bedienungsanleitung;
4. Sind die Bedienelemente benutzerfreundlich gestaltet
(z.B. Kennzeichnung der Bedienelemente mit verständlichen Piktogrammen);
5. Wie ist der Komfort in jeder Sitzposition (z.B. Verhältnis vom Sitz zur Rückenlehne);

Die Wertung der Ergonomie entspricht 25% der Gesamtwertung und einer Höchstpunktzahl von 20 Punkten.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
0,01
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5UT9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl.
Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den
Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

47
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
********************************************************************************
Sonstiges:
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

SONSTIGES:
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. *****************************************************************************
Allgemeiner Hinweis:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung